Kaiser Maximilian bestätigt über Bitten der Stadt Steyr alle ihnen bisher verliehenen Freiheiten und Rechte 1287-1559 (Wien, 1565)
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Kaiser Maximilian bestätigt über Bitten der Stadt Steyr alle ihnen bisher verliehenen Freiheiten und Rechte 1287-1559 (Wien, 1565)
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Kaiser Maximilian entscheidet den Streit zw. den Städten Steyr und Waidhofen wegen des Eisenhandels (Wien, 1568)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
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Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
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Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1570)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1570)
Kaiser Maximilian II. befiehlt, dass aus Anlass der herrschenden Pest mit der Vornahme der Ratswahl innegehalten werde (1570)
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Kaiser Maximilian II. befiehlt, dass aus Anlass der herrschenden Pest mit der Vornahme der Ratswahl innegehalten werde (1570)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Ratswahl (1571)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Ratswahl (1571)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl (1571)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl (1571)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1571)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1571)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1571)
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Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1571)
Kaiser Maximilian I. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1572)
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Kaiser Maximilian I. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1572)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1572)
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Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1572)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1573)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1573)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1573)
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Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1573)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1574)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1574)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1574)
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Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1574)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Burggrafen von Steyr als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1575)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Burggrafen von Steyr als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1575)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme den Wahl zu St. Thomas (1575)
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Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme den Wahl zu St. Thomas (1575)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Hanns Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1576)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Hanns Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1576)
Kaiser Maximilian II. Erlass an die Stände in Polen, betr. seine Erwählung zum König von Polen (1576)
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Kaiser Maximilian II. Erlass an die Stände in Polen, betr. seine Erwählung zum König von Polen (1576)
Kaiserliche Resolution auf die von den vier Ständen ab der Enns in Landtage übergebenen Beschwerde Artikel und Begehren (1568)
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Kaiserliche Resolution auf die von den vier Ständen ab der Enns in Landtage übergebenen Beschwerde Artikel und Begehren (1568)
Kaiserl. Resolution über das Begehren der drei ob der ennsischen Stände wegen Ausschließung des Vierten Sandes von dem Landhause in Linz und um eine Ordnung wie es mit dem in das Landhaus sich flüchtenden Malefiz-Personen gehalten werden soll (20.2.1571)
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Kaiserl. Resolution über das Begehren der drei ob der ennsischen Stände wegen Ausschließung des Vierten Sandes von dem Landhause in Linz und um eine Ordnung wie es mit dem in das Landhaus sich flüchtenden Malefiz-Personen gehalten werden soll (20.2.1571)
Bürgschafts-Verschreibung über 3.000 f, welche Herr von Wolkerstorf dem Kaiser Maximilian geliehen hat (1563)
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Bürgschafts-Verschreibung über 3.000 f, welche Herr von Wolkerstorf dem Kaiser Maximilian geliehen hat (1563)
Kaiser Maximilian Kredenzschreiben an die Städte ob der Enns wegen Bürgschaftsleistung, für das Landau'sche Darlehen pr 20.000 f (1564)
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Kaiser Maximilian Kredenzschreiben an die Städte ob der Enns wegen Bürgschaftsleistung, für das Landau'sche Darlehen pr 20.000 f (1564)
Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen Absendung von Bevollmächtigten nach Linz in der Landau'schen Bürgschaftssache (1564)
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Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen Absendung von Bevollmächtigten nach Linz in der Landau'schen Bürgschaftssache (1564)
Kaiser Maximilian Schuldverschreibung über 16.000 f, welche von den 7 Städten ob der Enns auf 3 Jahre dargeliehen wurden (1564)
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Kaiser Maximilian Schuldverschreibung über 16.000 f, welche von den 7 Städten ob der Enns auf 3 Jahre dargeliehen wurden (1564)
Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen Liegenlassen des dem Hanns Kaspar Herr von Wolkerstorf ausgezahlten Darlehens pr 3.000 f zu 8 % auf ein weiteres Jahr (1565)
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Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen Liegenlassen des dem Hanns Kaspar Herr von Wolkerstorf ausgezahlten Darlehens pr 3.000 f zu 8 % auf ein weiteres Jahr (1565)
Kaiser Maximilian Schuldverschreibung über 16.000 welche die 7 lf. Städte ob der Enns auf weitere 2 Jahre dargeliehen haben (1567)
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Kaiser Maximilian Schuldverschreibung über 16.000 welche die 7 lf. Städte ob der Enns auf weitere 2 Jahre dargeliehen haben (1567)
Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript (1567)
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Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript (1567)
Schreiben der Maria v. Paar, verwitwete Hofpostmeisterin von Linz (1568)
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Schreiben der Maria v. Paar, verwitwete Hofpostmeisterin von Linz (1568)
Röm. Kaiser Maximilian orig. Befehl wegen Unterhandlung mit den kaiserl. Kommissären bzgl. eines Darlehens per 10.000 f zur Abledigung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
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Röm. Kaiser Maximilian orig. Befehl wegen Unterhandlung mit den kaiserl. Kommissären bzgl. eines Darlehens per 10.000 f zur Abledigung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
Der Stadt Steyr Entschuldigungsschreiben an die kaiserl. Kammer-Räte bzgl. des begehrten Darlehens pr. 10.000 f zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
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Der Stadt Steyr Entschuldigungsschreiben an die kaiserl. Kammer-Räte bzgl. des begehrten Darlehens pr. 10.000 f zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen einem Darlehen von 10.000 f. zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
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Röm. Kaiser Maximilian orig. Reskript wegen einem Darlehen von 10.000 f. zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
Die Stadt Steyr an die kaiserl. Majestät bzgl. des begehrten Darlehens pr 10.000 zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
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Die Stadt Steyr an die kaiserl. Majestät bzgl. des begehrten Darlehens pr 10.000 zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
Abschrift der Schuldverschreibung Kaiser Maximilians über das Darlehen pr 10.000 f zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
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Abschrift der Schuldverschreibung Kaiser Maximilians über das Darlehen pr 10.000 f zur Einlösung der verpfändeten Herrschaft Steyr (1569)
Bürgschafts-Verschreibung über 40.000 f gegen Freiherrn von Hofmann für die kaiserl. Majestät (1570)
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Bürgschafts-Verschreibung über 40.000 f gegen Freiherrn von Hofmann für die kaiserl. Majestät (1570)
Schuldschein des Kaisers Maximilian II. für von der Stadt Steyr dargeliehene 40.000 f (1570)
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Schuldschein des Kaisers Maximilian II. für von der Stadt Steyr dargeliehene 40.000 f (1570)
Röm. Kaiser Maximilian II. orig. Reskript bzgl. der begehrten 10.000 f zur Einlösung der an Hofmann verpfändeten Herrschaft Steyr (1570)
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Röm. Kaiser Maximilian II. orig. Reskript bzgl. der begehrten 10.000 f zur Einlösung der an Hofmann verpfändeten Herrschaft Steyr (1570)
Die kaiserl. Kammerräte geben der Stadt Steyr bekannt, dass die Interessen von den Darlehen pr 10.000 f werden bezahlt werden (1571)
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Die kaiserl. Kammerräte geben der Stadt Steyr bekannt, dass die Interessen von den Darlehen pr 10.000 f werden bezahlt werden (1571)
Die 7 lf. Städte ob der Enns an den Vizedom in Linz wegen Rückzahlung des kaiserl Darlehens pr 16.000 f (1571)
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Die 7 lf. Städte ob der Enns an den Vizedom in Linz wegen Rückzahlung des kaiserl Darlehens pr 16.000 f (1571)
Kaiser Maximilian Befehls Abschrift an den Vizedom in Linz, dass den 7 Städten ob der Enns das 3-jährige Interesse von den Darlehen pr 16.000 f ausbezahlt werden soll (1572)
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Kaiser Maximilian Befehls Abschrift an den Vizedom in Linz, dass den 7 Städten ob der Enns das 3-jährige Interesse von den Darlehen pr 16.000 f ausbezahlt werden soll (1572)
Röm. Kaiser Maximilian II. orig. Reskript wegen Unterhandlung mit dem Landeshauptmann und Vizedom bzgl. eines Darlehens (1576)
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Röm. Kaiser Maximilian II. orig. Reskript wegen Unterhandlung mit dem Landeshauptmann und Vizedom bzgl. eines Darlehens (1576)