Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hanns Muth zur Eidesablegung und zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1597) Ajouter au presse-papier AT 40201-AR-1-I-4-262 Einzelstück 1597-03-14 Fait partie de Stadtarchiv Steyr die Abnahme des Eides von den Gewählten werden Kommissäre vornehmen