Die Bürger der Stadt Enns bekennen drei Briefe, die die Fürsten von Österreich den Städten in Österreich ob der Enns gegeben haben, zur Verwahrung empfangen zu haben (St. Johannsabend zu Sonnenwende 1405)
Herzog Albrecht erlaubt den Bürgern der Stadt Steyr die Abhaltung des ihnen „von etlicher sachen wegen abgenommenen“ Jahrmarkt wieder zu halten (Sonntag vor St. Veitstag 1347)
Herzog Ernst verlegt über Bitten der Bürgerschaft von Steyr den Jahrmarkt vom Fünften auf den vierten Sonntag nach Ostern (Enns, Eritag von dem hl. Auffahrtttag 1410)
Herzog Ernst befiehlt seinem Pfleger Weikhart von Polheim in Steyr den Pfaffen u. Hofleuten das Weinhandeln u. Weinausschenken nicht zu gestatten (Steyr, Sonntag nach St. Lucientag 1410)
Herzog Albrecht gestattet der Bürgerschaft von Steyr bei den Jahrmärkte auf dem Platze Hütten von Holz aufzustellen, da die Lauben u. Fürbau in der Stadt abgebrochen wurden (Wien, Pfintztag nach unser Frauentag Natavitatis 1422)
Die Kommissäre der Reformation in Österreich ob der Enns befehlen allen Grundherren an der Enns u. Steyr, dass sie das den Steyrern weggeschwemmte Holz gemäß kais. Privilegium gegen billige Lösung zurückgeben (Steyr 1524)
Wolfgang Abt zu Gleink u. Hans v. Neydekch, Pfleger zu Steyr stellen über Bitten der Bürgerschaft von Steyr ein Vidimus der Stadtrechtsurkunde (1287) u. deren Bestätigungen von H. Wilhelm u. Albrecht (1396) u. H. Albrecht (1416) aus (Steyr, Mittwoch nach St. Lucientag 1439)
Kaiser Friedrich gibt bekannt, dass er von der Königin Elisabeth von Ungarn Steyr in Pfand genommen habe u. befiehlt, seinem Pfleger Hans Neideck gehorsam zu sein (Neustadt, Mittwoch vor Simon u. Juda 1440)
Königin Elisabeth von Ungarn verständigt Richter, Rat u. Bürger zu Steyr, dass sie die Stadt samt allen Zugehörungen an Kaiser Friedrich für eine Summe Geldes verpfändet habe (Preßburg, St. Kolomanstag 1440)
Die Äbte Albrecht von Garsten u. Wolfgang von Gleink stellen ein Vidimus der Privilegienbestätigung Kaiser Friedrichs von 1440 aus (Garsten, St. Veitstag 1450)
König Ladislaus verständigt Steyr, dass die Verpfändung der Stadt an Königin Elisabeth zu Ende sei u. sie daher ihm gehorsam sein sollen (Wien, Montag von St. Ulrich 1453)
Herzog Albrecht befiehlt dem Mautner zu Melk, dass die Bürger von Steyr laut altem Herkommen von einem Wagen samt Waren darauf 16 d zu zahlen haben (Wien, Montag nach Reminiscere 1463)
Berchtold, Abt von Garsten u. Wolfgang, Abt von Gleink stellen ein Vidimus der Privilegienbestätigung Kaiser Friedrichs von 1440 aus (Freitag vor St. Margaretentag, 1466)
Die Äbte Berthold von Garsten u. Wolfgang von Gleink stellen über Bitten von Richter, Rat u. Bürgerschaft von Steyr ein Vidimus der Privilegienbestätigung von Herzog Albrecht von 1459 aus (Freitag vor St. Margaretentag 1466)
Kaiser Friedrich befiehlt allen Mautnern in Österreich u. Steier, dass sie die Bürger der Stadt Steyr nicht wider ihre Privilegien mit Maut beschweren (Neustadt, St. Jakobstag im Schnitt 1466)
Herzog Albrecht befiehlt dem Landschreiber zu Steier Steiermark, dass die Bürger von Steyr - von denen zu Trafeya Trafeiach durch neue Forderungen bei der Maut zu Trafeya nicht beschwert werden (Steyr, Eritag vor Pfingsten 1358)
Berthold, Abt von Garsten stellt über Bitten Richter, Rat und Bürger zu Steyr ein Vidimus der Privilegienbestätigung Kaiser Friedrichs von 1466 aus (Pfintztag St. Lorentzabend, 1470)
Kaiser Friedrich befiehlt, dass kein Bürger oder Inwohner Wein schenken oder sonst mit Kaufmannschaft handeln darf außer in seinem eigenen Häusl (Steyr, Freitag nach dem hl. Pfingsttag 1471)
Benedikt, Abt von Garsten u. Mert, Abt von Gleink stellen über Bitten der Bürger von Steyr ein Vidimus über 5 Briefe Privilegienurkunden aus (St. Ambrosientag 1475)
Abt Benedikt von Garsten stellt über Bitten von Richter, Rat u. Bürgerschaft von Steyr ein Vidimus der Privilegienbestätigung Kaiser Friedrichs von 1466 aus (Garsten, Montag von St. Simon u. Juda 1478)
Kaiser Maximilian bestätigt die Privilegien der Stadt Steyr (Wien, Montag nach St. Thomastag 1494)
Kaiser Maximilian befiehlt dem Amtmann am Zeyring, dass er die Bürger von Steyr nicht wegen der Maut beschweren solle, da sie laut ihrer Privilegien nur 2 d für ihre Waren zu zahlen haben (St. Franzenstag 1496)
Abt Ulrich von Garsten stellt über Bitten von Richter u. Rat ein Vidimus der Privilegienbestätigung Kaiser Maximilians von 1494 aus (Freitag vor Lichtmess 1499)
Abt Gregor von Gleink stellt ein Vidimus der Entscheidung Herzog Albrechts von 1384 im Streite des Stadt Steyr mit Weyer wegen des Eisenhandels aus (Mittwoch am Frohnleichnamsabend 1506)
Kaiser Maximilian befiehlt allen Untertanen an der Enns u. Donau, dass sie das den Bürgern in Steyr weggeronnene Holz gegen bescheidene Lösung zurückgeben (Montag vor St. Katharina 1512)
Herzog Rudolf befiehlt Reinprecht v. Wallsee, Hauptmann zu Steyr, dass er die Bürger von Steyr. bei ihren Freiheiten, die sie von H. Albrecht bzgl. des Fürkaufes des Holzes haben, nicht beschwere (Wien, Montag vor Urbani 1359)
Kaiser Maximilian befiehlt der Stadt Wien, dass sie seine Entscheidung im Streite mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken genau einhalten (Gmunden, 1514)