mit der Bedingung, dass die Stadt zur Duldung der Visitation ihrer Mautämter verbunden ist, das Recht der halben Maut für einzuführenden n.ö. Wein beim Sarmingsteiner Aufschlag für die Stadt nicht gilt u. falls ein Bürger seinen Bürgerbrief zum Na...
befiehlt allen Landleuten und Untertanen an der Enns und Donau, der Stadt Steyr das durch ein Hochwasser im Juni auf der Enns und Steyr weggeschwemmte und von ihnen aufgefangene Holz gegen eine festgesetzte Vergütung für die Arbeit wieder auszufolgen