... mit eingesendeten Erträgnisextrakt, meldet zugleich, dass er von 6 Pfennig Gefäll Ursprung nichts finden könne, wohl aber bei der steyrischen Stelle alwo vorhin die Hauptbuchhalterei ware zu finden sein möchte, indeme in Eisenerz in der 1693. ...
... dass die Stadt Steyr vermög anliegenden Extrakt wegen zuviel empfangenen Erträgnissen per 27.010 Gulden 4 Schilling 7 Pfennig denen zwei inneren Gliedern anwider zurück geschrieben werden sollen
... nebst anliegenden zwei Stück Abschriften kaiserl. generale, des Eisenverschleißgezirk zwischen beiden uralten Kammergütern Eisenerz und Vordernberg de dato 15. Septembris 1648
... dass er aus Desperation und Verfolgung nach Rom zu gehen gesinnt sei, und zur notwendigen Wegzehrung dasjenige Geld, welches ihm H. Kassier anvertraut mit sich genommen habe. es solle ihm also für keinen Diebstahl ausgerechnet, sondern dasjeni...
... von H. Leopold Paumgarttner, gewester Vorgeher in Eisenzer, um Zahlungsverwilligung des Ponzischen Kautionskapital samt verfallenen 210 Gulden Interessen
... dass derselbe vermög Magistrat Schluss sich binnen Jahr und Tag um ein eigenes Haus umsehen, und interim 1.000 Gulden in Depositum legen solle, samt anliegenden Ermahnungsschreiben seine Ausstände zu tilgen
... vermög welcher die Interim hinausgegebene Hauptbuchhalterische Attestationen oder Einlagsverschreibungen abgefordert, und entgegen neue Einlag Schuldverschreibungen ausgehändigt werden sollen
... dass der angesuchte Vorschuss deren 3.000 Gulden der Stadt nicht aber denen Feuerarbeitern gegen 4 Prozent Interesse placidiert, dann wegen der Wegreparation von Steyr bis Eisenerz
... dass von dem sogenannten Schraubensteiner Trochiaturum dort Orts niemand nichts wisse, und dass die verlangte Hauptinformation erfolgen werde, wann sich die Stadt Steyr bei dasig hoher Stellen melden werde
... wegen Anschreibung der abgeledigten Einlagskapitalien, worauf die Antwort erfolgte, dass H. Oberkammergraf totgefährlich krank liege, mithin geduldet werden müsse
... in Gegenwart der Herren Kommissarien von Höhengarten, H. von Haselhan, Oberkammergrafenamtspersonali, H. Eisenobmann und der Herren Ob- und Vorgehern
... dann mit H. Hofrat von Pollan zu Graz, H. Abten zu Admont, H. von Hehengarten zu Schwaz in Tirol, in Betreff der angesuchten Bewirkung der Auszahlung und Anweisun wegen der alten Erträgnissen, und abgeledigten Einlagskapitalien
... dass vermög anliegenden k.k. Hofkammerverordnung die gewerkschaftl. Einlagskapitalien, und von Erträgnissen keine Grundobrigkeitstaxen und Laudemien genommen, die Erbschaft Steyr aber nur nach dem Currentwert gelassen werden solle
... wegen deren Liefergeldern und Remunerationen für die Hauptgewerkschaftsbeamten, in Amtsgeschäftsreisen nach Wien oder sonst entlegene Ortschaften, dann die Scriptum doppia Einführung betreffend
... in Betreff des von H. Prälaten zu Garsten bei letzthinigen Kongress in Eisenerz wegen abgeledigten Einlagskapitalien und rückständigen alten Erträgnissen per extensum zu protokollieren gegebenes Votum
... dass zu Beilegung der mit denen inneren zwei Gliedern obschwebenden Differenz H. Cosman Man, bei dessen Retour ausn Eisenerz die Sach unterredet, und zum Vergleich bevollmächtiget werden solle