... wie der Hammermeistern Kauf und der Gesellschaftsverkauf sein solle, dann der barische Satz und was der Verlust gegen dem barischen Satz an Geld ausfallet
... dass sie über den beiliegend kurzen bayrischen Preis die Ausraitung aller Sorten in langen Geld auf vier Wochen Wert von 16. Februar bis 18. Juni raiten und die Reste fürderlich einbringen sollen
... um gnädige Interzession an Kurfürsten in Bayern wegen begehrten Erlag der 1624 und 1625-jährigen Eisengefälle und dessentwegen besorgende Exekution
... dass diejenigen im Jahr 1623 gelieferte Harnischblecht, weil von denen Hammermeistern kein geringerer Preis zu erhandeln anwieder Heim geschlagen werden
... dass ihnen der in Bartholomäus Linzermarkt erkaufte Stahl ehender nicht bis sie ein Attestatum beinbringen, wohin solcher verhandelt wird, bei denen Mautämtern passiert werden solle
... dass selber einige Deputierte, welche zu Errichtung eines Kontraktes wegen von Herrn Kandler aus Nürnberg angefailten Puxholz [Buchsholz] tauglich mit unterschiedlichen Schriftwechsel und Beschwerden abordnen solle
... dass der anverlangte Scharschachstahl vor Ihro fürstl. Gnaden zu Freising abgefolgt werden solle, der weiche Eisenzeug aber nicht abgegeben werden könne