König Ferdinand an Vizedom in Linz, dass er sich nach Steyr begeben soll, um die Abnahme des Eides von den Gewählten vorzunehmen (1536)
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König Ferdinand an Vizedom in Linz, dass er sich nach Steyr begeben soll, um die Abnahme des Eides von den Gewählten vorzunehmen (1536)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1536)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1536)
König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1535)
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König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1535)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1535)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1535)
König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1534)
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König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1534)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1534)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1534)
König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1533)
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König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1533)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1533)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1533)
König Ferdinand bewilligt die Wahl Vornahme zu St. Thomas (1532)
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König Ferdinand bewilligt die Wahl Vornahme zu St. Thomas (1532)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1532)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Schwabe Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1532)
König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1531)
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König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1531)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Koloman Dorninger Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1531)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Koloman Dorninger Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1531)
König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu S. Thomas (1530)
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König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu S. Thomas (1530)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Weiglein Bann u. Acht u. verordnet, dass der Vizedom den Gewählten den Eid abnehme (1530)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Weiglein Bann u. Acht u. verordnet, dass der Vizedom den Gewählten den Eid abnehme (1530)
König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1529)
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König Ferdinand bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1529)
König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1529)
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König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1529)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Weiglein Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von dem Gewählten (1529)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Weiglein Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von dem Gewählten (1529)
König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1528)
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König Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1528)
König Ferdinand bewilligt die Wahlvornahme zu St. Thomas (1527)
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König Ferdinand bewilligt die Wahlvornahme zu St. Thomas (1527)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Bischof Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1527)
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König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Bischof Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1527)