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Archivische Beschreibung
Älteres Archiv (1287-1779)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1571)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1571)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1571)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1571)
Kaiser Maximilian I. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1572)
Kaiser Maximilian I. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht, u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1572)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1572)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1572)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1573)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1573)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche bei der Richterwahl am Sontag vor St. Thomas nicht erschienen sind, und deshalb mit Geldstrafe belegt wurden (1573)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche bei der Richterwahl am Sontag vor St. Thomas nicht erschienen sind, und deshalb mit Geldstrafe belegt wurden (1573)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1573)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1573)
Obersthauptmann Polhaim gibt bekannt, dass die Vornahme der Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1509, Dienstag nach St. Thomas)
Obersthauptmann Polhaim gibt bekannt, dass die Vornahme der Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1509, Dienstag nach St. Thomas)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1574)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1574)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche zur Richterwahl nicht erschienen sind, und deshalb mit Geldstrafen belegt wurden (1574)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche zur Richterwahl nicht erschienen sind, und deshalb mit Geldstrafen belegt wurden (1574)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1574)
Kaiser Maximilian II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1574)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Burggrafen von Steyr als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1575)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Burggrafen von Steyr als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1575)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme den Wahl zu St. Thomas (1575)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme den Wahl zu St. Thomas (1575)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Hanns Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1576)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Hanns Kaspar von Volkerstorf als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1576)
Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1576)
Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1576)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Wolfgang Urkauf Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Verwalter der Landeshauptmannschaft als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1577)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Wolfgang Urkauf Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Verwalter der Landeshauptmannschaft als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1577)
Eid des Bürgermeisters und der Ratspersonen (1577)
Eid des Bürgermeisters und der Ratspersonen (1577)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1577)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1577)
Erwiderung des Magistrates auf diese Beschwerde-Artikel (1506)
Erwiderung des Magistrates auf diese Beschwerde-Artikel (1506)
Anbringen an Obersthauptmann Polhaim um Vornahme der Wahl (1510, Dienstag nach Maria Magdalena)
Anbringen an Obersthauptmann Polhaim um Vornahme der Wahl (1510, Dienstag nach Maria Magdalena)
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