Herzog Rudolf befiehlt seinem Burggrafen Ottokar Rorer zu Steyr zu trachten, dass alle Güter aus dem Burgfried zu Steyr, die verkauft werden, wieder von Bürgern eingelöst werden sollen (Enns, St. Tyburtiitag 1360)
Kaiser Leopold bewilligt auch weiterhin die Einhebung des zehnten Pfennigs als Heb- oder Abfahrtgeld von allen Leuten, die sich verheiraten u. aus dem Burgfried ziehen (Wien, 1687)
Kaiser Leopold bewilligt der Stadt Steyr die Abhaltung eines Wochenmarktes an jedem Montage u. eines Jahrmarktes am Sonntage nach Michaeli bis zum 3. Sonntage nach Michaeli (Wien, 1699)
Herzog Albrecht befiehlt allen Landherren, Landrichtern, Städten u. Markten, dass sie die Bürger der Stadt Steyr bei ihren Freiheiten u. Rechten belassen (Wien, Samstag vor dem Sonntag Reminiscere 1366)
Herzog Albrecht befiehlt Richter, Rat u. Bürger zu Steyr zu veranlassen, dass die Klöster u. Gotteshäuser die ihnen gehörigen u. im Burgfried Steyr liegenden Häuser u. Güter innerhalb eines Jahres verkaufen, widrigens von diesen alle gebräuchliche Steuer zu nehmen, ist (Wien, Pfintztag vor Weihnachten 1372)