Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1580)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1580)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Wolfgang Urkauf Bann und Acht u. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1581)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Wolfgang Urkauf Bann und Acht u. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom die Eides Abnahme von den Gewählten (1581)
Kaiser Rudolf II. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom, dass sie sich nach Steyr begeben u. dort die Abnahme des Eides von den Gewählten vornehmen (1581)
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Kaiser Rudolf II. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom, dass sie sich nach Steyr begeben u. dort die Abnahme des Eides von den Gewählten vornehmen (1581)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1581)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1581)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1582)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann und Acht u. befiehlt dem Landeshauptmann u. dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1582)
Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1582)
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Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1582)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht und verordnet die Eides Abnahme von den Gewählten (1583)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Adam Pfefferl Bann u. Acht und verordnet die Eides Abnahme von den Gewählten (1583)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1583)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1583)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hanns Adam Pfefferl behufs Eides Ablegung und Empfang Bann and Acht vor der nied. oestr. Regierung erscheine (1584)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hanns Adam Pfefferl behufs Eides Ablegung und Empfang Bann and Acht vor der nied. oestr. Regierung erscheine (1584)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1584)
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Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1584)
König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
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König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1585)
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Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1585)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Micheel Ayden zur Eides Ablegung und Empfang Bann und Acht vor der Regierung erscheine (1585)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Micheel Ayden zur Eides Ablegung und Empfang Bann und Acht vor der Regierung erscheine (1585)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1585)
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Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1585)
Magistrat berichtet über die in Steyr ausgebrochene Pest und über die Sistierung der Vornahme der Ratswahl (1585)
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Magistrat berichtet über die in Steyr ausgebrochene Pest und über die Sistierung der Vornahme der Ratswahl (1585)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass aus Anlass der in Steyr herrschenden Pest mit der Vornahme der Wahl innegehalten werde (1585)
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Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass aus Anlass der in Steyr herrschenden Pest mit der Vornahme der Wahl innegehalten werde (1585)
Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl, da die Pest wieder aufgehört hat (1586)
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Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl, da die Pest wieder aufgehört hat (1586)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl (1586)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl (1586)
Verkündigung, dass die Wahl vorgenommen wird, und dass sich Alle bei Strafe hieran beteiligen sollen (1586)
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Verkündigung, dass die Wahl vorgenommen wird, und dass sich Alle bei Strafe hieran beteiligen sollen (1586)
Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1586)
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Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1586)