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Description archivistique
Stadtarchiv Steyr Allemand
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Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1599)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1599)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt werden (1599)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt werden (1599)
Antwortschreiben an die Regierung wegen Einstellung der Wahlen (1599)
Antwortschreiben an die Regierung wegen Einstellung der Wahlen (1599)
Landeshauptmannschaft Befehl, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt seien (1599)
Landeshauptmannschaft Befehl, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt seien (1599)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1601)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1601)
Schreiben an die Wahl Kommissäre wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1601)
Schreiben an die Wahl Kommissäre wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1601)
Die Wahl Kommissäre bestimmen den 3. Februar zur Vorname der Wahl (1601)
Die Wahl Kommissäre bestimmen den 3. Februar zur Vorname der Wahl (1601)
Wahls-Relation an die Wahlkommissäre behufs weiterer Vorlage und Erwirkung der Bestätigung der Wahl (1601)
Wahls-Relation an die Wahlkommissäre behufs weiterer Vorlage und Erwirkung der Bestätigung der Wahl (1601)
Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)
Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)
Bericht der Abgesandten von Steyr über die Ursache der Abnahme des Messererhandwerks, und dass der Rat hieran nicht schuld sei (1507, Freitag nach Jubilate)
Bericht der Abgesandten von Steyr über die Ursache der Abnahme des Messererhandwerks, und dass der Rat hieran nicht schuld sei (1507, Freitag nach Jubilate)
Bittschrift an Kaiser Rudolf II. um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1601)
Bittschrift an Kaiser Rudolf II. um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1601)
Ratsbeschluss, dass jene Ratspersonen, welche ohne erhebliche Ursache von der Ratsversammlung wegbleiben, eine Geldstrafe von 1/4 und nach Anständen von 1/2 Thaler in die Büchse zu erlegen haben (1602)
Ratsbeschluss, dass jene Ratspersonen, welche ohne erhebliche Ursache von der Ratsversammlung wegbleiben, eine Geldstrafe von 1/4 und nach Anständen von 1/2 Thaler in die Büchse zu erlegen haben (1602)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)
Bericht an die Wahl. Kommissäre über die vorgenommene Wahl behufs weiterer Vorlage und Bestätigung derselben (1602)
Bericht an die Wahl. Kommissäre über die vorgenommene Wahl behufs weiterer Vorlage und Bestätigung derselben (1602)
Dankschreiben des Wahlkommissärs Vizedom in Linz, für den überschickten süßen Wein (1602)
Dankschreiben des Wahlkommissärs Vizedom in Linz, für den überschickten süßen Wein (1602)
Dankschreiben des Wahlkommissärs, Verwalter der Landeshauptmannschaft in Linz, für den überschickten süßen Wein (1602)
Dankschreiben des Wahlkommissärs, Verwalter der Landeshauptmannschaft in Linz, für den überschickten süßen Wein (1602)
Bericht an die n.ö. Regierung über das Resultat der vorgenommenen Wahl, mit der Bitte um Bestätigung derselben (1603)
Bericht an die n.ö. Regierung über das Resultat der vorgenommenen Wahl, mit der Bitte um Bestätigung derselben (1603)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, und verleiht dem Richter Wilhelm Kopeindl Bann und Acht (1603)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, und verleiht dem Richter Wilhelm Kopeindl Bann und Acht (1603)
Bericht an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1603)
Bericht an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1603)
Ratsbeschluss, dass alle Ratspersonen bei sonstiger Strafe den Ratsversammlungen beiwohnen sollen (1603)
Ratsbeschluss, dass alle Ratspersonen bei sonstiger Strafe den Ratsversammlungen beiwohnen sollen (1603)
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