König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht und befiehlt dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissär die Abnahme des Eides von den Gewählten (1551)
Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Ratswahl vorgenommen wird, und dass alle Bürger und Handwerksleute bei Strafvermeidung hiebei zu erscheinen haben (1552)
König Ferdinand bestätigt die Wahl verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht und befiehlt dem Adam Freiherrn von Hofmann als Kommissär die Abnahme des Eides von den Gewählten (1552)
König Ferdinand bestätigt die Bürgermeister und Ratswahl und befiehlt dem Niklas Köllnpöck als Kommissär die Abnahme des Eides von den Gewählten (1553)
Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Ratswahl vorgenommen wird, und dass alle Bürger und Handwerksleute bei Strafe hiebei zu erscheinen haben (1554)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Pfefferl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck als Kommissär die Abnahme des Eides von den Gewählten (1554)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1555)
Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass alle Bürger- und Handwerksleute bei Strafe hiebei zu erscheinen haben (1556)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck die Abnahme des Eides von den Gewählten (1556)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck die Abnahme des Eides von den Gewählten (1557)