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Archivische Beschreibung
Stadtarchiv Steyr Maximilian I., Kaiser Einzelstück
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Kaiser Maximilian befiehlt, dass am St. Thomastag in Beisein der Kommissäre die Ratswahl vorzunehmen sei (1510, Montag nach Maria Empfängnis)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass am St. Thomastag in Beisein der Kommissäre die Ratswahl vorzunehmen sei (1510, Montag nach Maria Empfängnis)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
Kaiser Maximilian Befehl, dass die Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1510, Montag nach Ägidi)
Kaiser Maximilian Befehl, dass die Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1510, Montag nach Ägidi)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
König Maximilian Entscheidung wie die Ratswahlen vorzunehmen seien (1507, Donnerstag nach St. Mathias)
König Maximilian Entscheidung wie die Ratswahlen vorzunehmen seien (1507, Donnerstag nach St. Mathias)
Abt Michael von Lambach stellt über Bitten des Bürgers Hans Scheibl ein Vidimus der Ratswahlordnung Kaiser Maximilians von 1507 aus (Eritag nach Invocavit 1525)
Abt Michael von Lambach stellt über Bitten des Bürgers Hans Scheibl ein Vidimus der Ratswahlordnung Kaiser Maximilians von 1507 aus (Eritag nach Invocavit 1525)
Kaiser Maximilian schenkt der Stadt Steyr ein ihm gehöriges u. nunmehr abgebrannte Haus samt dem Ziehbrunnen daselbst (Steyr, 1518)
Kaiser Maximilian schenkt der Stadt Steyr ein ihm gehöriges u. nunmehr abgebrannte Haus samt dem Ziehbrunnen daselbst (Steyr, 1518)
Kaiser Maximilian befiehlt der Stadt Wien, dass sie seine Entscheidung im Streite mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken genau einhalten (Gmunden, 1514)
Kaiser Maximilian befiehlt der Stadt Wien, dass sie seine Entscheidung im Streite mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken genau einhalten (Gmunden, 1514)
Kaiser Maximilian entscheidet den Streit der Stadt Wien mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken (Wien 1514)
Kaiser Maximilian entscheidet den Streit der Stadt Wien mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken (Wien 1514)
Kaiser Maximilian befiehlt, keine Vogt- oder Mundtknechte in Österreich ob der Enns zu halten (Montag nach St. Fabian u. Sebastian 1514)
Kaiser Maximilian befiehlt, keine Vogt- oder Mundtknechte in Österreich ob der Enns zu halten (Montag nach St. Fabian u. Sebastian 1514)
Kaiser Maximilian befiehlt allen Untertanen an der Enns u. Donau, dass sie das den Bürgern in Steyr weggeronnene Holz gegen bescheidene Lösung zurückgeben (Montag vor St. Katharina 1512)
Kaiser Maximilian befiehlt allen Untertanen an der Enns u. Donau, dass sie das den Bürgern in Steyr weggeronnene Holz gegen bescheidene Lösung zurückgeben (Montag vor St. Katharina 1512)
Kaiser Maximilian bewilligt der Stadt Steyr das Recht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen (Linz, 1512)
Kaiser Maximilian bewilligt der Stadt Steyr das Recht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen (Linz, 1512)
Abt Ulrich von Garsten stellt ein Vidimus der Urkunde Kaiser Maximilians von 1499 über die Bürgermeisterwahl aus (Vinzenzentag 1508)
Abt Ulrich von Garsten stellt ein Vidimus der Urkunde Kaiser Maximilians von 1499 über die Bürgermeisterwahl aus (Vinzenzentag 1508)
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