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Archivische BeschreibungHerzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht verbietet dem Pfleger von Freyenstein das Weinführen auf der Donau (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht verbietet dem Pfleger von Freyenstein das Weinführen auf der Donau (Steyr, St. Thomastag 1381)