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Archivische Beschreibung
Stadtarchiv Steyr Einzelstück
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1586)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1586)
Beschwerden der Bürger- und Handwerksleute gegen den Magistrat (1507, Donnerstag nach Mathias)
Beschwerden der Bürger- und Handwerksleute gegen den Magistrat (1507, Donnerstag nach Mathias)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1587)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vorname der Wahl zu St. Thomas (1587)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl der Wahl zu St. Thomas (1588)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl der Wahl zu St. Thomas (1588)
Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl, und bittet um Bestätigung derselben (1589)
Magistrat berichtet über die vorgenommene Wahl, und bittet um Bestätigung derselben (1589)
Der Verwalter der Landeshauptmannschaft u. der Vizedom geben bekannt, dass sie nach Steyr kommen und von den Gewählten den Eid abnehmen werden (1589)
Der Verwalter der Landeshauptmannschaft u. der Vizedom geben bekannt, dass sie nach Steyr kommen und von den Gewählten den Eid abnehmen werden (1589)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1589)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1589)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1590)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1590)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche zur Richterwahl in Rathaus erschienen sind (1591)
Verzeichnis über jene Bürgersleute, welche zur Richterwahl in Rathaus erschienen sind (1591)
Magistrat berichtet über das Resultat der vorgenommenen Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1591)
Magistrat berichtet über das Resultat der vorgenommenen Wahl und bittet um Bestätigung derselben (1591)
Verzeichnis über die in Jahre 1591 gewesenen Bürgermeister, Richter und Ratspersonen (1591)
Verzeichnis über die in Jahre 1591 gewesenen Bürgermeister, Richter und Ratspersonen (1591)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Ratswahl (1591)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Ratswahl (1591)
Entscheidung hierüber durch Obersthauptmann und königl. Rat (1507, Donnerstag nach Mathias)
Entscheidung hierüber durch Obersthauptmann und königl. Rat (1507, Donnerstag nach Mathias)
Magistrat an den Vizedom in Wien betr. die Präsentation des Stadtrichters Hironimus Hirsch (1592)
Magistrat an den Vizedom in Wien betr. die Präsentation des Stadtrichters Hironimus Hirsch (1592)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl und befiehlt, dass der Landeshauptmann und der Vizedom als Kommissär hiebei anwesend zu sein haben (1592)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl und befiehlt, dass der Landeshauptmann und der Vizedom als Kommissär hiebei anwesend zu sein haben (1592)
Anbringen an die Regierung, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe (1592)
Anbringen an die Regierung, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe (1592)
Anbringen an den Vizedom in Wien um Erwirkung der Bewilligung, dass die Wahlen ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe (1592)
Anbringen an den Vizedom in Wien um Erwirkung der Bewilligung, dass die Wahlen ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe (1592)
Kaiser Rudolf II. gibt bekannt, dass der Bescheid über das Anbringen um Bewilligung, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe, nach vor dem Sontag vor St. Thomas herabgelangen wird (1592)
Kaiser Rudolf II. gibt bekannt, dass der Bescheid über das Anbringen um Bewilligung, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen werden dürfe, nach vor dem Sontag vor St. Thomas herabgelangen wird (1592)
Kaiser Rudolf II. Reskript, womit dem Magistrat über das vorgelegte Anbringen wegen Vornahme der Wahl ohne landesfürstl. Kommissäre das Allerhöchste Missfallen ausgedrückt wird (1592)
Kaiser Rudolf II. Reskript, womit dem Magistrat über das vorgelegte Anbringen wegen Vornahme der Wahl ohne landesfürstl. Kommissäre das Allerhöchste Missfallen ausgedrückt wird (1592)
Landeshauptmann, gibt, bekannt, dass er in Folge kaiserl. Auftrages bei der Wahl anwesend zu sein hätte, dass er aber krankhalber nicht erscheinen kann (1592)
Landeshauptmann, gibt, bekannt, dass er in Folge kaiserl. Auftrages bei der Wahl anwesend zu sein hätte, dass er aber krankhalber nicht erscheinen kann (1592)
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