Vizedom und Landes Anwalt geben bekannt, dass falls sie verhindert wären, am 21. Dezember zur Ratswahl nach Steyr zu kommen, die Vornahme der Wahl auf einem andern Tag verschoben werden müsste (1597)
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Vizedom und Landes Anwalt geben bekannt, dass falls sie verhindert wären, am 21. Dezember zur Ratswahl nach Steyr zu kommen, die Vornahme der Wahl auf einem andern Tag verschoben werden müsste (1597)
Vizedom gibt bekannt, dass der Landes Anwalt allein als Kommissär bei der Wahl erscheinen wird (1597)
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Vizedom gibt bekannt, dass der Landes Anwalt allein als Kommissär bei der Wahl erscheinen wird (1597)
Bericht an die n.ö. Regierung die Präsentation des Stadtrichters Christof Seyringer betr. (1598)
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Bericht an die n.ö. Regierung die Präsentation des Stadtrichters Christof Seyringer betr. (1598)
Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1598)
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Kaiser Rudolf II. bewilliget die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1598)
Vizedom und Landes Anwalt geben bekannt, dass sie als landesf. Kommissäre zur Wahl kommen werden (1598)
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Vizedom und Landes Anwalt geben bekannt, dass sie als landesf. Kommissäre zur Wahl kommen werden (1598)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
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König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hieronymus Hirsch zur Eidesablegung und zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1599)
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Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter Hieronymus Hirsch zur Eidesablegung und zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1599)
Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1599)
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Kaiser Rudolf II. bewilligt die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein der landesfürstl. Kommissäre (1599)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt werden (1599)
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Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt werden (1599)
Antwortschreiben an die Regierung wegen Einstellung der Wahlen (1599)
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Antwortschreiben an die Regierung wegen Einstellung der Wahlen (1599)
Landeshauptmannschaft Befehl, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt seien (1599)
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Landeshauptmannschaft Befehl, dass die Wahlen bis auf weiters eingestellt seien (1599)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1601)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vorname der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1601)
Schreiben an die Wahl Kommissäre wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1601)
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Schreiben an die Wahl Kommissäre wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1601)
Die Wahl Kommissäre bestimmen den 3. Februar zur Vorname der Wahl (1601)
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Die Wahl Kommissäre bestimmen den 3. Februar zur Vorname der Wahl (1601)
Wahls-Relation an die Wahlkommissäre behufs weiterer Vorlage und Erwirkung der Bestätigung der Wahl (1601)
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Wahls-Relation an die Wahlkommissäre behufs weiterer Vorlage und Erwirkung der Bestätigung der Wahl (1601)
Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)
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Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)
Bericht der Abgesandten von Steyr über die Ursache der Abnahme des Messererhandwerks, und dass der Rat hieran nicht schuld sei (1507, Freitag nach Jubilate)
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Bericht der Abgesandten von Steyr über die Ursache der Abnahme des Messererhandwerks, und dass der Rat hieran nicht schuld sei (1507, Freitag nach Jubilate)
Bittschrift an Kaiser Rudolf II. um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1601)
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Bittschrift an Kaiser Rudolf II. um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1601)
Ratsbeschluss, dass jene Ratspersonen, welche ohne erhebliche Ursache von der Ratsversammlung wegbleiben, eine Geldstrafe von 1/4 und nach Anständen von 1/2 Thaler in die Büchse zu erlegen haben (1602)
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Ratsbeschluss, dass jene Ratspersonen, welche ohne erhebliche Ursache von der Ratsversammlung wegbleiben, eine Geldstrafe von 1/4 und nach Anständen von 1/2 Thaler in die Büchse zu erlegen haben (1602)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)
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Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)