Kaiser Ferdinand II. Befehl an den Abt zu Garsten wegen Beiwohnung bei der Ratswahl als Kommissär, dann Wahrnehmung wie es mit dem städt. Wirtschaftswesen aussehe u. wie es mit der Religion gehalten werde (1629)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl wegen Resignierung der Bürgermeister Richter und Ratsämter zu Handen der Landeshauptmannschaft, und dass sonach wegen Vornahme der Wahl der weitere Befehl sowie die Ernennung der Wahlkommissäre erfolgen wird (1629)
Beschwerdeschrift des Landeshauptmanns an die n. ö. Regierung, dass ohne Wissen und Unterweisung der Landeshauptmannschaft durch den Abt zu Garsten die Ratswahl in Steyr vorgenommen wurde (1630)
Antonius, Abt zu Garsten gibt bekannt, dass er am 11. Mai die kaiserl. Wahl Resolution dem Versammelten Rat im Rathause einhändigen und das ihm Anbefohlene ins Werk setzen werde (1630)
Bericht an den Landeshauptmann, dass der Abt zu Garsten als Wahlkommissär den 10. Mai die Besetzung der Stadtämter im Sinne der Wahl-Resolution vornehmen wird (1630)
Kaiser Ferdinand II. bestätigt die Wahl u. befiehlt, dass der gewählte Richter zum Empfang Bann u. Acht vor der n. ö. Regierung erscheine, u. dass künftig die Resignation der Verwalter der Stadtämter bei der Landeshauptmannschaft zu geschehen habe (1630)
Beschwerde des Magistrats bei der Landeshauptmannschaft, dass es bei der Wahl der Ratspersonen nie sein Verbleiben habe, sondern Änderungen in der Wahl der Personen anbefohlen werden u. somit die freie Wahl beeinträchtiget werde (1630)
Obersthauptmann Polhaim befiehlt, dass einige Bürger des Rats, einige von den Genannten und einige von der Gemain am Dienstag nach St. Paulstag vor dem Obersthauptmann und dem kaiserl. Räten erscheinen sollen (1511, St. Fabian u. St. Sebastian)