Kaiser Maximilian drückt sein Missfallen aus, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen wurde, es soll aber bei dieser Wahl sein Verbleiben haben, und verleiht dem Richter, Michael Kernstock Bann und Acht (1514, Samstag nach Fabian und Sebastian)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass der Abt zu Garsten u. der Burggraf zu Steyr als Kommissäre am St. Thomastag die Wahl vorzunehmen haben (1513, Montag vor Nikolaus)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
Abt Michael von Lambach stellt über Bitten des Bürgers Hans Scheibl ein Vidimus der Ratswahlordnung Kaiser Maximilians von 1507 aus (Eritag nach Invocavit 1525)
Kaiser Maximilian befiehlt der Stadt Wien, dass sie seine Entscheidung im Streite mit den Flößern aus Steyr wegen der Weinstecken genau einhalten (Gmunden, 1514)