Bericht an den König Mathias Il. um Privilegienkonfirmation und um Erteilung des Wahlkonsens (1609)
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Bericht an den König Mathias Il. um Privilegienkonfirmation und um Erteilung des Wahlkonsens (1609)
Bericht an die drei politischen Stände um Erwirkung, dass von der Vorlage der Privilegien Umgang genommen und der Konsens zur freien Ratswahl ohne Beisein der Kommissäre ausgefertigt u. erteilt werde (1609)
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Bericht an die drei politischen Stände um Erwirkung, dass von der Vorlage der Privilegien Umgang genommen und der Konsens zur freien Ratswahl ohne Beisein der Kommissäre ausgefertigt u. erteilt werde (1609)
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1609)
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Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1609)
Vollmacht für die nach Wien Abgesandten wegen Erwirkung der Privilegienkonfirmation und des Wahlkonsenses (1609)
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Vollmacht für die nach Wien Abgesandten wegen Erwirkung der Privilegienkonfirmation und des Wahlkonsenses (1609)
König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1609)
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König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1609)
Die Bürgerschaft weigert sich diese Kosten zu zahlen, und sagt, sie habe sich gegen den Rat nie aufgelehnt (1507, Freitag nach Jubilate)
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Die Bürgerschaft weigert sich diese Kosten zu zahlen, und sagt, sie habe sich gegen den Rat nie aufgelehnt (1507, Freitag nach Jubilate)
Verkündigung, dass am 12. Jänner die Wahl vorgenommen wird, u. dass Jedermann bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1610)
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Verkündigung, dass am 12. Jänner die Wahl vorgenommen wird, u. dass Jedermann bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1610)
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1610)
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Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1610)
König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl (1610)
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König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl (1610)
Anbringen an den König Mathias um Bestätigung der Wahl und Erteilung Bann u. Acht dem Richter Matias Rädlinger (1611)
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Anbringen an den König Mathias um Bestätigung der Wahl und Erteilung Bann u. Acht dem Richter Matias Rädlinger (1611)
Bericht an die n.ö. Regierung über das Resultat der vorgenommen Wahl mit der Bitte um Bestätigung und Erteilung Bann und Acht an den Richter Matias Rädlinger (1611)
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Bericht an die n.ö. Regierung über das Resultat der vorgenommen Wahl mit der Bitte um Bestätigung und Erteilung Bann und Acht an den Richter Matias Rädlinger (1611)
Bericht an den Landeshauptmann wegen Eides Abnahme von den Gewählten (1611)
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Bericht an den Landeshauptmann wegen Eides Abnahme von den Gewählten (1611)
Relation der nach Linz Abgesandten über ihre Verrichtung beim Landeshauptmann in Wahl-Angelegenheiten (1611)
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Relation der nach Linz Abgesandten über ihre Verrichtung beim Landeshauptmann in Wahl-Angelegenheiten (1611)
König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1611)
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König Mathias II. gestattet die Vornahme der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1611)
Der Verwalter der Landeshauptmannschaft übersendet den königl. Wahlkonsens (1611)
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Der Verwalter der Landeshauptmannschaft übersendet den königl. Wahlkonsens (1611)
Bericht an die n.ö. Regierung über die vorgenommene Wahl mit der Bitte, dem Richter Christof Kürner Bann und Acht zu erteilen (1612)
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Bericht an die n.ö. Regierung über die vorgenommene Wahl mit der Bitte, dem Richter Christof Kürner Bann und Acht zu erteilen (1612)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
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Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
Bericht an den König Mathias über die vorgenommene Wahl mit der Bitte, den gewählten Richter Christof Kürner Bann und Acht zu erteilen (1612)
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Bericht an den König Mathias über die vorgenommene Wahl mit der Bitte, den gewählten Richter Christof Kürner Bann und Acht zu erteilen (1612)
Die von der römisch kaiserl. Majestät hinterlassenen geheimen Räte und Deputierten bewilligen die Vorname der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1612)
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Die von der römisch kaiserl. Majestät hinterlassenen geheimen Räte und Deputierten bewilligen die Vorname der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1612)
Bericht an den Landeshauptmann über das Resultat der vorgenommenen Wahl und über den seither erfolgten Tod des gewählten Richters Christof Kürner mit der Bitte um Bekanntgabe, ob zur Wahl eines neuen Richters ein Wahlkonsens erforderlich sei (1613)
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Bericht an den Landeshauptmann über das Resultat der vorgenommenen Wahl und über den seither erfolgten Tod des gewählten Richters Christof Kürner mit der Bitte um Bekanntgabe, ob zur Wahl eines neuen Richters ein Wahlkonsens erforderlich sei (1613)