Landeshauptmann fordert Bericht warum der Stadtrichter Daniel Knäbl bis nun nicht zum Empfang Bann und Acht bei der n. ö. Regierung erschienen sei (1666)
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Landeshauptmann fordert Bericht warum der Stadtrichter Daniel Knäbl bis nun nicht zum Empfang Bann und Acht bei der n. ö. Regierung erschienen sei (1666)
Entschuldigungsschreiben an die Landeshauptmannschaft wegen verzögerten Bann und Acht Empfang von Seite des Stadtrichters, und dass an dieser Verzögerung nur die Nichtaufbringung der zur Verehrung bestimmten Messer schuld sei (1666)
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Entschuldigungsschreiben an die Landeshauptmannschaft wegen verzögerten Bann und Acht Empfang von Seite des Stadtrichters, und dass an dieser Verzögerung nur die Nichtaufbringung der zur Verehrung bestimmten Messer schuld sei (1666)
Spezifikation der Kosten der Messer, welche aus Anlass des Bann und Acht Empfangs von Seite des Stadtrichters zur Verehrung nach Wien mitgenommen wurden (1666)
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Spezifikation der Kosten der Messer, welche aus Anlass des Bann und Acht Empfangs von Seite des Stadtrichters zur Verehrung nach Wien mitgenommen wurden (1666)
Verzeichnis wie viel Messer und an wem selbe bei der Bann und Acht Erteilung verehrt wurden (1667)
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Verzeichnis wie viel Messer und an wem selbe bei der Bann und Acht Erteilung verehrt wurden (1667)
Schreiben an den Landeshauptmann um Vornahme der Wahl und Bestimmung eines Tages hiezu (1668)
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Schreiben an den Landeshauptmann um Vornahme der Wahl und Bestimmung eines Tages hiezu (1668)
Kaiser Maximilian erlaubt, dass die Wahl um St. Thomastag vorgenommen werde (1515, Samstag vor Martini)
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Kaiser Maximilian erlaubt, dass die Wahl um St. Thomastag vorgenommen werde (1515, Samstag vor Martini)
Dekret an sämtliche Beamte und Verwalter der Stadtämter wegen Rechnungslegung und Beantwortung mehrerer Punkte bei der bevorstehenden Ratswahl (1668)
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Dekret an sämtliche Beamte und Verwalter der Stadtämter wegen Rechnungslegung und Beantwortung mehrerer Punkte bei der bevorstehenden Ratswahl (1668)
Landeshauptmann, gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom nach Schluss des Landtages die Wahl vornehmen werde, und dass bis dahin die Rechnungen in Ordnung gebracht werden sollen (1668)
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Landeshauptmann, gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom nach Schluss des Landtages die Wahl vornehmen werde, und dass bis dahin die Rechnungen in Ordnung gebracht werden sollen (1668)
Schreiben an den Landeshauptmann wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1668)
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Schreiben an den Landeshauptmann wegen Bestimmung eines Tages zur Vornahme der Wahl (1668)
Relation über den Verlauf der am 29. und 30. Jänner 1668 vorgenommenen Bürgermeister-, Richter- und Ratswahl (1668)
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Relation über den Verlauf der am 29. und 30. Jänner 1668 vorgenommenen Bürgermeister-, Richter- und Ratswahl (1668)
Bericht an den Landeshauptmann wegen Belassung bei der Wahl des Michael Trenkner zum Stadtkammer- auch Brunn- und Bruckamt (1668)
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Bericht an den Landeshauptmann wegen Belassung bei der Wahl des Michael Trenkner zum Stadtkammer- auch Brunn- und Bruckamt (1668)
Landeshauptmannschaftliche Intimation betr. die Wahlbestätigung und Eides Ablegung von Seite des Bürgermeisters und der gewählten zwei inneren Ratsfreunde (1668)
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Landeshauptmannschaftliche Intimation betr. die Wahlbestätigung und Eides Ablegung von Seite des Bürgermeisters und der gewählten zwei inneren Ratsfreunde (1668)
Anbringen des Magistrats an den Vizedom um Bekanntgabe der von den inneren Ratsfreunden Georg Gallenperger und Hanns Georg Winter wider den Magistrat bei der Landeshauptmannschaft eingereichten Denunziations-Punkte (1668)
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Anbringen des Magistrats an den Vizedom um Bekanntgabe der von den inneren Ratsfreunden Georg Gallenperger und Hanns Georg Winter wider den Magistrat bei der Landeshauptmannschaft eingereichten Denunziations-Punkte (1668)
Verzeichnis wie viel Messer und an wen selbe bei der Bann und Acht Erteilung verehrt wurden (1669)
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Verzeichnis wie viel Messer und an wen selbe bei der Bann und Acht Erteilung verehrt wurden (1669)
Kaiser Maximilian bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1516, Samstag vor Martini)
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Kaiser Maximilian bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1516, Samstag vor Martini)
Kaiser Maximilian gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1517, Donnerstag vor Koloman)
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Kaiser Maximilian gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1517, Donnerstag vor Koloman)
Erzherzog Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl (1522)
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Erzherzog Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl (1522)
Erzherzog Ferdinand erlaubt die Wahl zu St. Thomas vorzunehmen (1523)
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Erzherzog Ferdinand erlaubt die Wahl zu St. Thomas vorzunehmen (1523)
Erzherzog Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Kolomann Dorninger Bann und Acht und beauftragt den Vizedom zur Eidesabnahme der Gewählten (1524 )
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Erzherzog Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Kolomann Dorninger Bann und Acht und beauftragt den Vizedom zur Eidesabnahme der Gewählten (1524 )
Erzherzog Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1524 )
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Erzherzog Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1524 )