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Archivische Beschreibung
Stadtarchiv Steyr Albrecht III., Herzog Enns (Fluss)
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Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)
Herzog Albrecht befiehlt dem Burgherrn von Steyr, dass er in der Enns keine Arche errichten u. falls eine solche bereits bestehe, dieselbe abbrechen lasse (Enns, Eritag von St. Gilgentag 1382)
Herzog Albrecht befiehlt dem Burgherrn von Steyr, dass er in der Enns keine Arche errichten u. falls eine solche bereits bestehe, dieselbe abbrechen lasse (Enns, Eritag von St. Gilgentag 1382)