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Archivische Beschreibung
Stadtarchiv Steyr Rudolf II., Kaiser
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Kaiserliche Landtagsproposition und hierauf erfolgte Landtagsbewilligung (1580)
Kaiserliche Landtagsproposition und hierauf erfolgte Landtagsbewilligung (1580)
Extrakt aus der kaiserliche Landtags Proposition und hierauf von den Ständen gegebene Antwort (1577)
Extrakt aus der kaiserliche Landtags Proposition und hierauf von den Ständen gegebene Antwort (1577)
Einberufung des n.ö. Landtages auf den 6. Jänner 1594 nach Linz vom Kaiser Rudolf II.
Einberufung des n.ö. Landtages auf den 6. Jänner 1594 nach Linz vom Kaiser Rudolf II.
Einberufung des Landtages auf Montag nach Kantate nach Linz von Kaiser Rudolf (1580)
Einberufung des Landtages auf Montag nach Kantate nach Linz von Kaiser Rudolf (1580)
Einberufung des Landtages auf den 3. März 1577 nach Linz von Kaiser Rudolf (1576)
Einberufung des Landtages auf den 3. März 1577 nach Linz von Kaiser Rudolf (1576)
Kaiser Rudolf II. beruft die Abgeordneten von Steyr zu der in Linz stattfindenden Erbhuldigung und zur Anwohnung des stattfindenden Handtages (1578)
Kaiser Rudolf II. beruft die Abgeordneten von Steyr zu der in Linz stattfindenden Erbhuldigung und zur Anwohnung des stattfindenden Handtages (1578)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass aus Anlass seiner Reise nach Prag eine Anzahl Pferde u. Wägen beigestellt werden sollen (1578)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, dass aus Anlass seiner Reise nach Prag eine Anzahl Pferde u. Wägen beigestellt werden sollen (1578)
Verzeichnis jener Befehlsleute und Fußvolk, welches die Stadt Wels behufs Empfang des Kaisers an die Landesgrenze geschickt hat (1578)
Verzeichnis jener Befehlsleute und Fußvolk, welches die Stadt Wels behufs Empfang des Kaisers an die Landesgrenze geschickt hat (1578)
Die von der römisch kaiserl. Majestät hinterlassenen geheimen Räte und Deputierten bewilligen die Vorname der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1612)
Die von der römisch kaiserl. Majestät hinterlassenen geheimen Räte und Deputierten bewilligen die Vorname der Wahl im Sinne der innehabenden Privilegien (1612)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Abänderungen in der Wahl der Ratspersonen (1608)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Abänderungen in der Wahl der Ratspersonen (1608)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1607)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1607)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen (1607)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen (1607)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1606)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1606)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1605)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1605)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen, und Abordnung des Richters zur n.ö. Regierung behufs Empfang Bann und Acht, endlich die Eides Abnahme von den Gewählten durch Kommissäre (1605)
Kaiser Rudolf II. befiehlt, einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen, und Abordnung des Richters zur n.ö. Regierung behufs Empfang Bann und Acht, endlich die Eides Abnahme von den Gewählten durch Kommissäre (1605)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1604)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1604)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1604)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl und befiehlt, dass der gewählte Richter zum Empfang Bann und Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1604)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1603)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1603)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, und verleiht dem Richter Wilhelm Kopeindl Bann und Acht (1603)
Kaiser Rudolf II. bestätigt die Wahl, und verleiht dem Richter Wilhelm Kopeindl Bann und Acht (1603)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl, jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1602)
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