Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht, und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1565)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht, und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1565)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
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Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl am Sontag vor St. Thomas (1567)
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Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl am Sontag vor St. Thomas (1567)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
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Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
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Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird (1570)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird (1570)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1570)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Emanuel Fenzl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1570)
Magistrat an die Regierung, dass aus Anlass der herrschenden Pest die Wahl nicht vorgenommen werden könne (1570)
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Magistrat an die Regierung, dass aus Anlass der herrschenden Pest die Wahl nicht vorgenommen werden könne (1570)
Kaiser Maximilian II. befiehlt, dass aus Anlass der herrschenden Pest mit der Vornahme der Ratswahl innegehalten werde (1570)
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Kaiser Maximilian II. befiehlt, dass aus Anlass der herrschenden Pest mit der Vornahme der Ratswahl innegehalten werde (1570)
Magistrat an die Regierung um Erwirkung der Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1570)
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Magistrat an die Regierung um Erwirkung der Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1570)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Ratswahl (1571)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Ratswahl (1571)
Magistrat durch 3 Abgesandte an Obersthauptmann Polhaim um Vornahme der Ratswahl am St. Thomastag (1509, Dienstag nach Martini)
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Magistrat durch 3 Abgesandte an Obersthauptmann Polhaim um Vornahme der Ratswahl am St. Thomastag (1509, Dienstag nach Martini)
Magistrat weiterer Bericht an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl (1571)
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Magistrat weiterer Bericht an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl (1571)