Magistrat entschuldiget sich bei der n.ö. Regierung, dass der Richter Christof Steiner nicht früher zum Empfang Bann und Acht bei der Regierung erschienen sei (1605)
Add to clipboard
Magistrat entschuldiget sich bei der n.ö. Regierung, dass der Richter Christof Steiner nicht früher zum Empfang Bann und Acht bei der Regierung erschienen sei (1605)
Bericht an die n. ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1605)
Add to clipboard
Bericht an die n. ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1605)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1605)
Add to clipboard
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1605)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
Add to clipboard
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
Schreiben des Wilhelm Abt zu Garsten bzgl. der Wahl der Kirchpröbste (1605)
Add to clipboard
Schreiben des Wilhelm Abt zu Garsten bzgl. der Wahl der Kirchpröbste (1605)
Bericht an die Wahl Kommissäre über das Resultat der vorgenommenen Ratswahl mit der Bitte, dass die Beleidigungen, welche die Kommissäre von einigen Personen erfahren mussten, der Regierung nicht zur Kenntnis gebracht werden (1606)
Add to clipboard
Bericht an die Wahl Kommissäre über das Resultat der vorgenommenen Ratswahl mit der Bitte, dass die Beleidigungen, welche die Kommissäre von einigen Personen erfahren mussten, der Regierung nicht zur Kenntnis gebracht werden (1606)
Erzherzog Mathias Reskript, womit zwar die vorgenommene Wahl bestätigt, dem Richter Bann und Acht erteilt (1606)
Add to clipboard
Erzherzog Mathias Reskript, womit zwar die vorgenommene Wahl bestätigt, dem Richter Bann und Acht erteilt (1606)
Bericht an Erzherzog Mathias über die erflossene Wahl Resolution vom 20.4.1606 (1606)
Add to clipboard
Bericht an Erzherzog Mathias über die erflossene Wahl Resolution vom 20.4.1606 (1606)
Bericht an den Landeshauptmann wegen der Richter- Bann- und Acht-Erteilung u. Fürbitte bei dem Erzherzog Mathias wegen Abwendung der angedrohten Strafe (1606)
Add to clipboard
Bericht an den Landeshauptmann wegen der Richter- Bann- und Acht-Erteilung u. Fürbitte bei dem Erzherzog Mathias wegen Abwendung der angedrohten Strafe (1606)
Vorstellung an den Landeshauptmann bzgl. der anbefohlenen Änderung in der Wahl der Ratspersonen (1606)
Add to clipboard
Vorstellung an den Landeshauptmann bzgl. der anbefohlenen Änderung in der Wahl der Ratspersonen (1606)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1606)
Add to clipboard
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1606)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen (1607)
Add to clipboard
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Änderungen in der Wahl der Ratspersonen (1607)
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1607)
Add to clipboard
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1607)
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1607)
Add to clipboard
Kaiser Rudolf II. gestattet die Vornahme der Wahl jedoch im Beisein landesfürstl. Kommissäre (1607)
Austeilung der Kosten an die Betreffenden (1507, Freitag nach Jubilate)
Add to clipboard
Austeilung der Kosten an die Betreffenden (1507, Freitag nach Jubilate)
Bericht an die Wahl Kommissäre über die vorgenommene Wahl mit der Bitte um Erwirkung der Bestätigung derselben (1607)
Add to clipboard
Bericht an die Wahl Kommissäre über die vorgenommene Wahl mit der Bitte um Erwirkung der Bestätigung derselben (1607)
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Abänderungen in der Wahl der Ratspersonen (1608)
Add to clipboard
Kaiser Rudolf II. befiehlt einige Abänderungen in der Wahl der Ratspersonen (1608)
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1608)
Add to clipboard
Bericht an die n.ö. Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Wahl (1608)
König Mathias II. befiehlt, dass ohne Bewilligung die Wahl nicht vorgenommen werden dürfe, und bis zur nächsten Wahl jeder in seinem Amt zu verbleiben habe (1608)
Add to clipboard
König Mathias II. befiehlt, dass ohne Bewilligung die Wahl nicht vorgenommen werden dürfe, und bis zur nächsten Wahl jeder in seinem Amt zu verbleiben habe (1608)
König Mathias II. befiehlt, dass bevor der Wahl Konsens erteilt werden kann, die Privilegien der Stadt Steyr namentlich jenes bzgl. der Wahl vorzulegen seien (1609)
Add to clipboard
König Mathias II. befiehlt, dass bevor der Wahl Konsens erteilt werden kann, die Privilegien der Stadt Steyr namentlich jenes bzgl. der Wahl vorzulegen seien (1609)