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Descripción archivística
Stadtarchiv Steyr
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Landeshauptmann gibt bekannt, dass er und der Vizedom zur Wahl nach Steyr kommen werden, und dass alles hiezu vorbereitet werden soll (1635)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er und der Vizedom zur Wahl nach Steyr kommen werden, und dass alles hiezu vorbereitet werden soll (1635)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl, dass, nach dem wegen Verhinderung der Wahlkommissäre die Wahl unterblieben ist, die Ämter bis zur nächsten Wahl besetzt bleiben sollen, und für den kranken Bürgermeister Kosman Mann eine Substitution zu treffen sei (1635)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl, dass, nach dem wegen Verhinderung der Wahlkommissäre die Wahl unterblieben ist, die Ämter bis zur nächsten Wahl besetzt bleiben sollen, und für den kranken Bürgermeister Kosman Mann eine Substitution zu treffen sei (1635)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
Magistrat an den Obersthauptmann Polhaim, dass die verlangten Räte, Genannten und Bürger aus verschiedenen Ursachen nicht erscheinen können (1511, Donnerstag vor St. Paul)
Magistrat an den Obersthauptmann Polhaim, dass die verlangten Räte, Genannten und Bürger aus verschiedenen Ursachen nicht erscheinen können (1511, Donnerstag vor St. Paul)
Dekret an alle Beamte und Verwalter der Stadtämter wegen Hereingabe der rückständigen Rechnungen (1635)
Dekret an alle Beamte und Verwalter der Stadtämter wegen Hereingabe der rückständigen Rechnungen (1635)
Bericht an den Landeshauptmann wegen Vornahme der Wahl (1635)
Bericht an den Landeshauptmann wegen Vornahme der Wahl (1635)
Landeshauptmann verordnet nebst dem Vizedom den Landes Anwalt als Kommissäre zur Vornahme der Wahl und Untersuchung des städt. Wirtschaftswesens (1635)
Landeshauptmann verordnet nebst dem Vizedom den Landes Anwalt als Kommissäre zur Vornahme der Wahl und Untersuchung des städt. Wirtschaftswesens (1635)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl wegen Aushändigung der Instruktionen an die Beamten und Verwalter der Stadtämter, dann Rechnungslegung (1636)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl wegen Aushändigung der Instruktionen an die Beamten und Verwalter der Stadtämter, dann Rechnungslegung (1636)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Wahl und verordnet die Eides Ablegung und den Bann und Acht Empfang (1636)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Wahl und verordnet die Eides Ablegung und den Bann und Acht Empfang (1636)
Der Landschreiber gibt bekannt, dass der Landeshauptmann und der Vizedom gegenwärtig verhindert seien die Wahl vorzunehmen, dass aber der Tag an welchem die Wahl vorzunehmen sei, bekannt gegeben werden wird (1637)
Der Landschreiber gibt bekannt, dass der Landeshauptmann und der Vizedom gegenwärtig verhindert seien die Wahl vorzunehmen, dass aber der Tag an welchem die Wahl vorzunehmen sei, bekannt gegeben werden wird (1637)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Richter und Ratswahl und verordnet die Eides Ablegung von den Gewählten u. Bann und Acht Empfang von Seite des Richters (1637)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Richter und Ratswahl und verordnet die Eides Ablegung von den Gewählten u. Bann und Acht Empfang von Seite des Richters (1637)
Dekret an die Verwalter der Stadtämter wegen Rechnungslegung (1637)
Dekret an die Verwalter der Stadtämter wegen Rechnungslegung (1637)
Anbringen an die Landeshauptmannschaft um Vornahme der Wahl (1638)
Anbringen an die Landeshauptmannschaft um Vornahme der Wahl (1638)
Landeshauptmannschaftliche Intimation betr. die Ratswahlbestätigung, Eides-Ablegung und Empfang Bann und Acht (1638)
Landeshauptmannschaftliche Intimation betr. die Ratswahlbestätigung, Eides-Ablegung und Empfang Bann und Acht (1638)
Obersthauptmann Polhaim erwidert, dass er und mehrere kaiserl. Räte nach Steyr kommen werden und die berührte Verhandlung vornehmen (1511, Freitag vor Lichtmessen)
Obersthauptmann Polhaim erwidert, dass er und mehrere kaiserl. Räte nach Steyr kommen werden und die berührte Verhandlung vornehmen (1511, Freitag vor Lichtmessen)
Kaiser Ferdinand Befehlsabschrift an den Landeshauptmann, dass zur Vermeidung von Kosten die Ratswahlen nur alle zwei Jahre u. z. jedes Mal am Sontag vor St. Thomas vorgenommen werden (1639)
Kaiser Ferdinand Befehlsabschrift an den Landeshauptmann, dass zur Vermeidung von Kosten die Ratswahlen nur alle zwei Jahre u. z. jedes Mal am Sontag vor St. Thomas vorgenommen werden (1639)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom die Wahl vornehmen werde (1639)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom die Wahl vornehmen werde (1639)
Landeshauptmann intimiert die Bestätigung des Bürgermeisters Gottlieb Hofmann und befiehlt, dass derselbe nebst einem Ausschuss zur Eides Ablegung in Linz erscheine (1640)
Landeshauptmann intimiert die Bestätigung des Bürgermeisters Gottlieb Hofmann und befiehlt, dass derselbe nebst einem Ausschuss zur Eides Ablegung in Linz erscheine (1640)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl, dass Gottlieb Hofmann das Bürgermeister Amt provisorisch zu versehren habe (1640)
Landeshauptmannschaftlicher Befehl, dass Gottlieb Hofmann das Bürgermeister Amt provisorisch zu versehren habe (1640)
Landeshauptmann intimiert die Bestätigung des Stadtrichters Hanns Egger und befiehlt, dass eine neue Bürgermeister Wahl vorgenommen werde (1640)
Landeshauptmann intimiert die Bestätigung des Stadtrichters Hanns Egger und befiehlt, dass eine neue Bürgermeister Wahl vorgenommen werde (1640)
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