König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Weiglein Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Eides Abnahme von dem Gewählten (1529)
Schreiben an den Landschreiber in Linz, dass aus Anlass des Linzer-, Wiener- und Kremser-Marktes derzeit die Vornahme der Wahl nicht tunlich sei (1670)
Bürgermeister und Stadtrichter beauftragen den Stadtschreiber, dass er mit dem Prälaten zu Garsten als aufgestellten Inspektor der Stadt Steyr in der Angelegenheit konferiere (1670)
Schreiben an den Landes Vizedom, dass er mit der Absendung der Wahl Relation nach einige Tage zuwarten möge, da noch mehrere Vorfallenheiten, welche soeben verhandelt werden, in diese Relation aufzunehmen wären (1670)
Landeshauptmannschaftliche Intimation womit die vorgenommene Besetzung der Stadtämter bis auf das Taz- oder doppelte Zapfenmaß-Amt, welches aus erheblichen Ursachen dem Gregor Schinnerer zugewiesen wurde, genehmigt wird (1670)
Landeshauptmannschaftliche Intimation betr. die Bestätigung der Wahl für das Jahr 1671 u. 1672 und Eides Ablegung von den Gewählten und Bann und Acht Empfang von Seite des Richters (1671)
Die gesamten inneren und äußeren Ratsfreunde so wie die ganze Gemein in Steyrdorf an den Magistrat um Ausgleichung der Rangstreitigkeit zw. ihnen und den äußeren Ratsfreunden in Ennsdorf (1671)
Bericht der Wahl Kommissäre an die n. ö. Regierung, dass der Bürgermeister Maximilian Lukner den Eid bereits abgelegt habe u. der Richter Hanns Georg Winter zum Empfang Bann und Acht angewiesen wurde (1671)