Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1563)
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Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1563)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1564)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1564)
Kaiser Ferdinand befiehlt dem Stadtrichter Sebastian Pischinger, dass er das Richteramt bis auf weiteren Befehl fortführe (1564)
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Kaiser Ferdinand befiehlt dem Stadtrichter Sebastian Pischinger, dass er das Richteramt bis auf weiteren Befehl fortführe (1564)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
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König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
Kaiser Ferdinand befiehlt, dass Benedikt Aettl vor der n.ö. Regierung erscheine, um als Stadtrichter Bann und Acht zu empfangen (1564)
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Kaiser Ferdinand befiehlt, dass Benedikt Aettl vor der n.ö. Regierung erscheine, um als Stadtrichter Bann und Acht zu empfangen (1564)
Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1564)
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Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1564)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht, und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1565)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht, und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abname des Eides von den Gewählten (1565)
Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
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Kaiser Maximilian II. gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1565)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann und Acht (1566)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1566)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Hanns Klingler Bann u. Acht (1567)
Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl am Sontag vor St. Thomas (1567)
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Magistrat an die Regierung um Bewilligung zur Vornahme der Ratswahl am Sontag vor St. Thomas (1567)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1567)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
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Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
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Kaiser Maximilian II. bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1568)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1568)
Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
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Kaiser Maximilian bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann u. Acht u. befiehlt dem Vizedom u. dem Ditmar von Losenstein als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1569)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1569)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird (1570)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird (1570)