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Descripción archivística
Maximilian I., Kaiser
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Römischer König Maximilian befiehlt, dass zu dem in Linz sich versammelnden Ausschuss zur Beratung der im Landtage zu Neustadt eingebrachten königl. Proposition Abgeordnete gesendet werden sollen (1502)
Römischer König Maximilian befiehlt, dass zu dem in Linz sich versammelnden Ausschuss zur Beratung der im Landtage zu Neustadt eingebrachten königl. Proposition Abgeordnete gesendet werden sollen (1502)
Einberufung des Landtages auf dem 28. August nach Neustadt vom römischen König Maximilian (1502 Freitag nach St. Stefan Erfindung [Auffindung])
Einberufung des Landtages auf dem 28. August nach Neustadt vom römischen König Maximilian (1502 Freitag nach St. Stefan Erfindung [Auffindung])
Obersthauptmann Polhaim gibt bekannt, dass ihm König Maximilian aufgetragen habe, die aufrührerischen Vorfallenheiten zu untersuchen, und dass mit der Ratswahl bis auf weiteren Befehl innegehalten werde (1506, Quatember Mittwoch vor Weihnachten)
Obersthauptmann Polhaim gibt bekannt, dass ihm König Maximilian aufgetragen habe, die aufrührerischen Vorfallenheiten zu untersuchen, und dass mit der Ratswahl bis auf weiteren Befehl innegehalten werde (1506, Quatember Mittwoch vor Weihnachten)
Kaiser Maximilian gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1517, Donnerstag vor Koloman)
Kaiser Maximilian gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1517, Donnerstag vor Koloman)
Kaiser Maximilian bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1516, Samstag vor Martini)
Kaiser Maximilian bewilligt die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1516, Samstag vor Martini)
Kaiser Maximilian erlaubt, dass die Wahl um St. Thomastag vorgenommen werde (1515, Samstag vor Martini)
Kaiser Maximilian erlaubt, dass die Wahl um St. Thomastag vorgenommen werde (1515, Samstag vor Martini)
Kaiser Maximilian drückt sein Missfallen aus, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen wurde, es soll aber bei dieser Wahl sein Verbleiben haben, und verleiht dem Richter, Michael Kernstock Bann und Acht (1514, Samstag nach Fabian und Sebastian)
Kaiser Maximilian drückt sein Missfallen aus, dass die Wahl ohne Beisein der Kommissäre vorgenommen wurde, es soll aber bei dieser Wahl sein Verbleiben haben, und verleiht dem Richter, Michael Kernstock Bann und Acht (1514, Samstag nach Fabian und Sebastian)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass der Abt zu Garsten u. der Burggraf zu Steyr als Kommissäre am St. Thomastag die Wahl vorzunehmen haben (1513, Montag vor Nikolaus)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass der Abt zu Garsten u. der Burggraf zu Steyr als Kommissäre am St. Thomastag die Wahl vorzunehmen haben (1513, Montag vor Nikolaus)
Kaiser Maximilian gibt, bekannt, dass die kaiserl. Kommissäre die Ratswahl vornehmen werden (1511, St. Luziatag)
Kaiser Maximilian gibt, bekannt, dass die kaiserl. Kommissäre die Ratswahl vornehmen werden (1511, St. Luziatag)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass am St. Thomastag in Beisein der Kommissäre die Ratswahl vorzunehmen sei (1510, Montag nach Maria Empfängnis)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass am St. Thomastag in Beisein der Kommissäre die Ratswahl vorzunehmen sei (1510, Montag nach Maria Empfängnis)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
König Maximilians Entscheidung hierüber (1506)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass die Kommissäre sich nach Steyr begeben und die Aufruhrs-Kosten von den betreffenden, im Weigerungsfalle mit Gewalt, einbringen sollen (1510, Mittwoch nach St. Mathäus)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
Kaiser Maximilian befiehlt wiederholt die Bezahlung der Kosten von Seite der Gemain, welche sie treffen, und haben die Kommissäre sich nach Steyr zu begeben und die Sache in Ordnung zu bringen (1508, Dienstag nach St. Ägidi)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian befiehlt, dass die Kosten des Aufruhrs, welche den Rat treffen von diesem, und jene welche die Gemein treffen von jenen zu bezahlen seien (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl, dass einige Bürger am Mittwoch nach St. Bonifazi vor dem Obersthauptmann erscheinen sollen, da auch am selben Tage Ulrich Prandstetter erscheinen wird, und die Untersuchung der aufrührerischen Vorfallenheiten gepflogen werden wird (1507, Freitag nach Jubilate)
König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
König Maximilian Befehl betr. die erflossene Entscheidung über die gegen den Magistrat geführten Beschwerden (1507, Donnerstag nach Mathias)
Kaiser Maximilian Befehl, dass die Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1510, Montag nach Ägidi)
Kaiser Maximilian Befehl, dass die Ratswahl bis auf weiteren Befehl verschoben sei (1510, Montag nach Ägidi)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
Bittschrift des Magistrats an Kaiser Maximilian, womit die Vorfälle bei den jüngsten Ratswahlen angezeigt u. um Untersuchung gebeten wird (1508)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
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