Die Abteilung des rauhen [rohen] Eisen auf die Hammermeister im Land Steyr [Steiermark] und Österreich lautend.
Der Hammermeistern Zunftordnung.
Die der geschlagene Eisenzeug gut aufzubringen wie der geschlagene Eisenzeug in Steyr zu wägen, wie z...
Regest: "Wappen und Zugleich Lehen Brieff de dato den 28. Juny 1568. Von Maximiliano Römischer Kayser außgehent und auf Christophen Rainbalner und dessen Erben lauttent."
... dass derselben von allen und jeden Eisen- und Stahlzeug, so gegen Steyr kommt, aus denen Fälligkeiten, so sich in der Frohn (?) Waag alhier bezeiget, der halbe Teil, so dem Kaiser zuständig verbleiben solle
... dass höchst selbe die kommissariatische Handlung von wegen des deutschen Zerrennhammer in der Hieflau un ddes darin aufbringenden Eisenzeugs ratifizieren
... in Betreff der Herhaltung des Land- und Schiffwegs von Eisenerz bis Steyr; samt Stadt Steyrischen Bericht mit einen Anbringen an ersagte Kommission, in welchen erwiesen wirdet, dass von Ihro Majestät Kaiser Maximilian zu Herhaltung des Wegs vo...
... ob denen zwei Passauerischen Untertanen, benanntlich Urban Steuber und Ludwigen Reßl, ihr bestelltes und zum Teil schon bezahltes Eisen nach Passau gelassen worden seie, oder nicht? Samt Bericht
... dass die inländische Schmiedschaften vor denen ausländischen mit Eisen versehen werden sollen, worauf eine Verordnung gemacht worden, dass binnen Jahr und Tag kein Ausländer einen Zentner Eisen bekommen solle
dann General Mandat, dass die Untertanen ihr Proviant zu Hause nicht verkaufen, sondern auf obigen Wochenmarkt bringen sollen, dann wie es die Hammermeister ihren Arbeitern abrechnen sollen
laut welchem Paul Wohlzogen kaiserl. Obersthofpostmeister mit seinem Interesse, von dem kaiserl. Darlehen zu 3.000 f auf die von der Stadt Steyr zu zahlende Schatzsteuer und Mühlzins angewiesen wird, samt diesfälligen Quittungen von ao. 1563 u. 1569