Kaiser Ferdinand III, erteilt in Anbetracht der durch dreifache Bauernrebellion entstandenen Schuldenlast der Stadt Steyr ein dreijähriges Moratorium (Wien, 1639)
Kaiser Ferdinand III. befreit die Stadt von allen Landesanlagen von den 228 öden Häuser u. bestätigt das Privilegium wegen des Verbotes des Weinschenkens (Wien, 1640)
Kaiser Ferdinand III. bestätigt das Privilegium für Johann von Wendenstein zu Prandenberg betr. Erhebung von dessen Behausung an der Ennsleite zu einem Edelmannsitze von 1625 (Wien, 1648)
Bericht des Landeshauptmanns und des Vizedoms an Kaiser Ferdinand um Bewilligung, dass Kosman Mann neben seiner Ober Vorgeher-Stelle auch das Bürgermeister Amt bis zum Schlusse dieses Jahres verfahren dürfe (1634)
Kaiser Ferdinand Befehls Abschrift an die innerösterreichische Hofkammer, dass Kosman Mann neben seiner Obervorgeher-Stelle auch das Bürgermeister Amt bis Ende d. J. zu führen habe (1634)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Richter und Ratswahl und verordnet die Eides Ablegung von den Gewählten u. Bann und Acht Empfang von Seite des Richters (1637)
Kaiser Ferdinand Befehlsabschrift an den Landeshauptmann, dass zur Vermeidung von Kosten die Ratswahlen nur alle zwei Jahre u. z. jedes Mal am Sontag vor St. Thomas vorgenommen werden (1639)
Fürst Dietrichstein gibt bekannt, dass Sr. Majestät das kaiserliche Beilager zu Linz oder Steyr halten werde, und dass hiezu die erforderlichen Quartiere etc. in Bereitschaft gehalten werden (1648)
Extrakt aus der kaiserl. Landtags Proposition worin die Einquartierung und Verpflegung mehrerer Regimenter, dann 200.000 f zur freien Disposition begehrt wird (1649)