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Archivische Beschreibung
Müllner, Hanns Heinrich
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Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)
Kaiser Rudolf II. Befehl, dass die Ratswahl bis auf weitere Anordnung sistiert sei, und dass Hanns Strasser und Hanns Heinrich Müllner, welche einen Todschlag begangen haben, bis zur Wahl eines neuen Richters in Gefangenschaft behalten werden sollen (1601)