Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1560)
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Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1560)
Kaiser Ferdinand bestätigt, die Wahl, verleiht dem Richter Andreas Taufkircher Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1560)
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Kaiser Ferdinand bestätigt, die Wahl, verleiht dem Richter Andreas Taufkircher Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1560)
Kaiser Ferdinand bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1560)
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Kaiser Ferdinand bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1560)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1561)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1561)
Eid des Bürgermeisters und der Ratspersonen (1561)
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Eid des Bürgermeisters und der Ratspersonen (1561)
Obersthauptmann Herr zu Polhaim gibt bekannt, dass die Wahl Kommissäre angewiesen wurden, Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorzunehmen (1508, Maria Empfängnis)
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Obersthauptmann Herr zu Polhaim gibt bekannt, dass die Wahl Kommissäre angewiesen wurden, Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorzunehmen (1508, Maria Empfängnis)
Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1561)
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Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1561)
Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1561)
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Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1561)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1562)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1562)
Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1562)
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Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1562)
Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1562)
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Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1562)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1563)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1563)
Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Sebastian Pischinger Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1563)
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Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Sebastian Pischinger Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1563)
Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1563)
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Kaiser Ferdinand gestattet die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1563)
Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1564)
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Verkündigung, dass am Sontag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass Alles bei Strafe hiebei zu erscheinen hat (1564)
Kaiser Ferdinand befiehlt dem Stadtrichter Sebastian Pischinger, dass er das Richteramt bis auf weiteren Befehl fortführe (1564)
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Kaiser Ferdinand befiehlt dem Stadtrichter Sebastian Pischinger, dass er das Richteramt bis auf weiteren Befehl fortführe (1564)
König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
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König Maximilian Befehl an das Regiment in Österreich wegen Untersuchung bzgl. des stattgehalten Aufruhres bei den Wahlen (1508)
Kaiser Ferdinand befiehlt, dass Benedikt Aettl vor der n.ö. Regierung erscheine, um als Stadtrichter Bann und Acht zu empfangen (1564)
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Kaiser Ferdinand befiehlt, dass Benedikt Aettl vor der n.ö. Regierung erscheine, um als Stadtrichter Bann und Acht zu empfangen (1564)
Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1564)
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Kaiser Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom u. dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1564)
Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)
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Kaiser Maximilian II. bewilliget die Vornahme der Wahl zu St. Thomas (1564)