Magistrat an den Landeshauptmann, dass, weil der Abt zu Garsten die Stadt Steyr'schen Bürger beschimpft hat, kein Abgeordneter neben dem erwählten Abt in dem ausgeschriebenen Landtag sitzen will und daher keine Abgesandten dahin beordert werden (1595)
Raimund Ferdinand, Fürstbischof zu Passau an den Prälaten zu Garsten wegen Anstellung eines 7-stündigen Gebetes wegen glücklicher Entbindung Ihrer kaiserl. Majestät (1716)
Johann Filipp, Kardinal Fürstbischof zu Passau an den Prälaten Anselm zu Garsten wegen Abhaltung der feierlichen Exequien für die verstorbene Elisabetha Amalia verwitweten Kurfürstin von der Pfalz (1709)
Landeshauptmannschaftliche Intimation an den Abt zu Garsten und Georg Burl Stadtregistrator zu Linz wegen eifriger Fortsetzung der Stadt Steyr'schen Wirtschaftswesen-Untersuchung (1688)
Romanus, Abt zu Garsten und Freiherr von Riesenfels geben bekannt, dass sie vom Landeshauptmann beauftragt wurden, am 12. März im Rathause von den gewählten äußeren Ratsfreunden den Eid abzunehmen und zugleich die Wahl der Vorsteher der Stadtämter vorzunehmen (1677)
Bürgermeister und Stadtrichter beauftragen den Stadtschreiber, dass er mit dem Prälaten zu Garsten als aufgestellten Inspektor der Stadt Steyr in der Angelegenheit konferiere (1670)
Kaiser Maximilian befiehlt, dass der Abt zu Garsten u. der Burggraf zu Steyr als Kommissäre am St. Thomastag die Wahl vorzunehmen haben (1513, Montag vor Nikolaus)
Romanus Abt zu Garsten übersendet die Beschwerde der Ratsmitglieder wegen Statuten Vorenthaltung, dann jene des Johann Panagl wegen Entziehung der Wein-Visiererstelle zur Berücksichtigung (1644)
Johann Panagl, Bürger von Steyr, beschwert sich beim Wahlkommissär Abt zu Garsten, dass ihm bei der letzten Ratswahl die Wein-Visiererstelle abgenommen u. selbe dem Wolfgang Ehrenreich zuerkannt wurde (1644)
Mehrere Ratsmitglieder beschweren sich beim Wahlkommissär, Abt zu Garsten, dass ihnen die althergebrachten Statuten der Stadt Steyr nicht bekannt gegeben werden (1644)
Bericht an den Landeshauptmann, dass der Abt zu Garsten als Wahlkommissär den 10. Mai die Besetzung der Stadtämter im Sinne der Wahl-Resolution vornehmen wird (1630)
Antonius, Abt zu Garsten gibt bekannt, dass er am 11. Mai die kaiserl. Wahl Resolution dem Versammelten Rat im Rathause einhändigen und das ihm Anbefohlene ins Werk setzen werde (1630)
Beschwerdeschrift des Landeshauptmanns an die n. ö. Regierung, dass ohne Wissen und Unterweisung der Landeshauptmannschaft durch den Abt zu Garsten die Ratswahl in Steyr vorgenommen wurde (1630)