Beschwerdeschrift des Landeshauptmanns an die n. ö. Regierung, dass ohne Wissen und Unterweisung der Landeshauptmannschaft durch den Abt zu Garsten die Ratswahl in Steyr vorgenommen wurde (1630)
Antonius, Abt zu Garsten gibt bekannt, dass er am 11. Mai die kaiserl. Wahl Resolution dem Versammelten Rat im Rathause einhändigen und das ihm Anbefohlene ins Werk setzen werde (1630)
Bericht an den Landeshauptmann, dass der Abt zu Garsten als Wahlkommissär den 10. Mai die Besetzung der Stadtämter im Sinne der Wahl-Resolution vornehmen wird (1630)
Kaiser Ferdinand II. bestätigt die Wahl u. befiehlt, dass der gewählte Richter zum Empfang Bann u. Acht vor der n. ö. Regierung erscheine, u. dass künftig die Resignation der Verwalter der Stadtämter bei der Landeshauptmannschaft zu geschehen habe (1630)
Beschwerde des Magistrats bei der Landeshauptmannschaft, dass es bei der Wahl der Ratspersonen nie sein Verbleiben habe, sondern Änderungen in der Wahl der Personen anbefohlen werden u. somit die freie Wahl beeinträchtiget werde (1630)
Obersthauptmann Polhaim befiehlt, dass einige Bürger des Rats, einige von den Genannten und einige von der Gemain am Dienstag nach St. Paulstag vor dem Obersthauptmann und dem kaiserl. Räten erscheinen sollen (1511, St. Fabian u. St. Sebastian)
Landeshauptmannschafts-Intimation wegen Bestätigung des Bürgermeister Niklas Fritzler u. des Stadtrichters Johann Spindler und Anweisung derselben zur Eides-Ablegung beziehweise zum Empfang Bann u. Acht (1631)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom zur Vorname der Wahl nach Steyr kommen werde u. bei dieser Gelegenheit das Wirtschaftswesen und sämtliche Rechnungen untersuchen werde (1632)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er u. der Vizedom aus Anlass der Kriegsunruhen verhindert seien die Ratswahl vorzunehmen und daher später wieder um Vornahme der Wahl anzusuchen sei (1633)
Landeshauptmann gibt bekannt, dass er mit dem Vizedom zur Wahl erscheinen werde und hiebei die Rechnungen u. das Wirtschaftswesen untersucht werden (1634)