Landeshauptmannschaftlicher Befehl, dass, nach dem wegen Verhinderung der Wahlkommissäre die Wahl unterblieben ist, die Ämter bis zur nächsten Wahl besetzt bleiben sollen, und für den kranken Bürgermeister Kosman Mann eine Substitution zu treffen sei (1635)
Magistrat an den Obersthauptmann Polhaim, dass die verlangten Räte, Genannten und Bürger aus verschiedenen Ursachen nicht erscheinen können (1511, Donnerstag vor St. Paul)
Landeshauptmann verordnet nebst dem Vizedom den Landes Anwalt als Kommissäre zur Vornahme der Wahl und Untersuchung des städt. Wirtschaftswesens (1635)
Der Landschreiber gibt bekannt, dass der Landeshauptmann und der Vizedom gegenwärtig verhindert seien die Wahl vorzunehmen, dass aber der Tag an welchem die Wahl vorzunehmen sei, bekannt gegeben werden wird (1637)
Landeshauptmann bestätigt im Namen Sr. Majestät die Richter und Ratswahl und verordnet die Eides Ablegung von den Gewählten u. Bann und Acht Empfang von Seite des Richters (1637)
Obersthauptmann Polhaim erwidert, dass er und mehrere kaiserl. Räte nach Steyr kommen werden und die berührte Verhandlung vornehmen (1511, Freitag vor Lichtmessen)
Kaiser Ferdinand Befehlsabschrift an den Landeshauptmann, dass zur Vermeidung von Kosten die Ratswahlen nur alle zwei Jahre u. z. jedes Mal am Sontag vor St. Thomas vorgenommen werden (1639)
Landeshauptmann intimiert die Bestätigung des Bürgermeisters Gottlieb Hofmann und befiehlt, dass derselbe nebst einem Ausschuss zur Eides Ablegung in Linz erscheine (1640)