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Landeshauptmannschaftlicher Befehl (1739)

... dass wegen des mit der Krone Frankreichs getroffenen Friedens ein feierlicher Gottesdienst abgehalten werde, und hiezu die uniformierte Bürgerschaft auszurücken habe

Landeshauptmannschaftlicher Befehl (1744)

... dass für den Landeshauptmann und sein Dicasterio ein bequemes Quartier in Bereitschaft gehalten werden soll, falls derselbe bei feindlichen Einfall sich von Linz wegbegeben müsste

Repräsentations- und Kammer-Dekret (1750)

... dass mit ausdrücklicher Erlaubnis nur und nur in dringenden Fällen Deputierte von den Städten und Gemeinden an den Hof gesandt werden dürfen. Samt Auszug aus dem bezüglichen kaiserlichen Erlass.

Repräsentations- und Kammer-Dekret (1752)

... dass bei den heurigen Faschingslustbarkeiten und Bällen nur dem Herren- und Ritterstande, dann den kaiserl. Räten und Offizieren in Gegenwart eines Kommissärs, nicht aber anderen die Masken zum Gebrauch erlaubt seien.

Repräsentations- und Kammer-Dekret (1752)

... dass in diesem Fasching die Masken-Bälle gehalten werden dürfen, jedoch soll von jeder Person an den aufzustellen kommenden Kommissär der Betrag von 17 Kreuzer bezahlt werden.

Repräsentations- und Kammer-Dekret (1757)

... dass aus Anlass des wider die Preußen zu Coptschwitz zwischen Planian und Kollin erfochtenen kompletten Sieges das Te Deum abgehalten werden soll.

Repräsentations- und Kammer-Dekret (1757)

... dass wegen den noch fortlauernden kriegerischen Anständen die öffentlichen Bälle und Lustbarkeiten verboten, dagegen die Tänze in geschlossenen Gesellschaften nach den vorgeschriebenen Modalitäten erlaubt seien.

Landeshauptmannschaftlicher Befehl (1764)

... dass alle von der Stadt an das Kammergrafenamt abgegeben werdenden schriftl. Notdurften wenigstens von zwei Ratsfreunden und dem Stadtschreiber unterschrieben werden sollen.

Landeshauptmannschaftliche Intimation (1770)

... dass niemand zu einem politischen Amte ohne Beibringung glaubwürdiger Zeugnisse über die erlernten Polizei- und Kameral-Wissenschaften gelangen könne.

Landeshauptmannschaftliche Erläuterung (1772)

... über das unterm 26. August 1771 kundgemachte Gesetz wegen Beschränkung der Erwerbung weltlicher Güter von Seite der geistlichen Orden beiderlei Geschlechts.

Landeshauptmannschaftliche Intimation (1773)

... dass den Hof-Beichtvätern und Predigern der Titel eines kk Rates und der Sitz bei allfälligen Kommissionen nach den Bischöfen und wirklichen Prälaten zukomme.

Befehl der Landeshauptmannshalt (1710)

... dass bei strenger Strafe kein Beamter oder Ratsfreund für die Parteien Schriften verfassen oder in irgendeiner gerichtlichen Handlung an die Hand gehen dürfe (alte Nr. 1003)

Erlass der Landeshauptmannschaft (1774)

dass die anzufertigenden Verhandlungen, Extrakte, Obligationen, Schuldbriefe, Zeugnisse etc. mit der Unterschrift des Amtsvorstehers u. Bedrückung des Amtssiegels versehen sein müssen (Nr. 1094)

Dekret der Repräsentation u. Kammer (1749)

... wegen Einsendung der vorhandenen Taxordnung, dann Berichterstattung, welche Taxen bei der Stadtkanzlei genommen werden, u. dass von nun an die an höhere Behörden ausgefertigten Berichte von dem Vorsteher und sämtlichen Mitgliedern sowie von de...

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