König Ferdinand befiehlt die Namhaftmachung aller Kandidaten zur Richterwahl (1550)
- AT 40201-AR-1-I-4-118
- Einzelstück
- 1550-07-17
Teil von Stadtarchiv Steyr
König Ferdinand befiehlt, dass bei jeder Wahl alle Personen, welche zum Richteramt Stimmen erhielten, desgleichen auch jene Personen, welche zum Richteramt tauglich wären bei der Wahl jedoch keine Stimme erhielten, der Regierung namhaft gemacht we...