wegen Berichterstattung ob die Handelsleute von ihren Gütern, welche sie im Auslande kaufen, einführen und im Inland in Handel bringen oder wieder ausführen, Steuern zu zahlen haben.
dass die Stadt Steyr bei der durch den Hofkammerrat Adam v. Wührer vorzunehmenden Untersuchung des Eisenwesens demselben willfährig an die Hand zu gehen habe.
womit derselbe der Stadt Steyr alle von seinem Bruder geerbten, verbrieften und unverbrieften Forderungen gegen sogleiche Bezahlung von 5500 f Rheinisch zediert.
dass die zur Untersuchung des Stadt Steyr'schen Wirtschaftswesens abgeordneten Kommissäre daselbst eine Misswirtschaft vorgefunden haben, und dass für jetzt die Einstellung der Exekution wegen der alten Kontributions-Ausstände angeordnet wird.