dass der Kaiser der Stadt Steyr bewilliget hat, dass zur Verringerung der Schuldenlast dieselbe an der Landtagsbewilligung durch 10 Jahre jährlich f 5000.- abziehen könne und über diesen Betrag jährlich Rechnung zu legen sei.
mit der Mittheilung, dass der Kaiser zur Untersuchung der Stadt Steyr'schen Wirtschaft eine besondere Hofkommission verordnet habe, wobei die Ratsglieder Beihilfe zu leisten haben.
dass zur Untersuchung des Stadt Steyr'schen Schuldenstandes und des Wirtschaftswesens sowie zur Ausfindigmachung von Hilfsmitteln eine Kommission nach Stadt Steyr abgeordnet werden wird.
dass der Magistrat die Stadtämter-Verwalter zur Legung der ausständigen Rechnungen binnen 20 Tagen anhalte, die Rechnungen aufnehmen und Extrakte von sämtlichen Rechnungen verfassen soll.
dass in Angelegenheit der Untersuchung des Stadt Steyr'schen Wirtschaftswesens der Bürgermeister nebst 2 inneren dann 2 äußeren Ratsfreunden ferner 2 taugliche Männer aus der gemeinen Bürgerschaft in Linz vor der kaiserl. Wahl-Kommission erscheine...
Bescheid: bei dem schlechten Stand der landschaftlichen Kassa kann kein Geldvorschuss bewilliget werden, und die Verminderung der Garnison liegt nicht in der Verordneten Macht.