Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Ratswahl vorgenommen wird, und dass alle Bürger und Handwerksleute bei Strafe hiebei zu erscheinen haben (1554)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Michael Pfefferl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck als Kommissär die Abnahme des Eides von den Gewählten (1554)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom die Abnahme des Eides von den Gewählten (1555)
Verkündigung, dass am Sonntag vor St. Thomas die Wahl vorgenommen wird, und dass alle Bürger- und Handwerksleute bei Strafe hiebei zu erscheinen haben (1556)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Furtmoser Bann und Acht u. befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck die Abnahme des Eides von den Gewählten (1556)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck die Abnahme des Eides von den Gewählten (1557)
König Ferdinand bestätigt die Wahl, verleiht dem Richler Benedikt Aettl Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck als Kommissäre die Abnahme des Eides von den Gewählten (1558)
König Maximilian Reskript, dass die Wahl-Kommissäre angewiesen wurden, die Wahlen Montag nach St. Erhart im Sinne der erflossenen Entscheidung vorzunehmen (1508, Montag nach Neujahrstag)
Kaiser Ferdinand, bestätigt die Wahl, verleiht dem Richter Georg Haiden Bann und Acht und befiehlt dem Vizedom und dem Niklas Köllnpöck die Abnahme des Eides von den Gewählten (1559)
Kaiser Ferdinand gestattet, dass in Folge Absterbens des Richters Georg Haider, Melchior Hirth das Stadtrichteramt übernehme, und befiehlt, dass derselbe zum Empfang Bann u. Acht vor der n.ö. Regierung erscheine (1559)