... in Angelegenheit der von Magistrat nach zeitlichen Ableben des H. Johann Schreiner, gewesten Gewerkschaftsoffizier, vorgenommenen Sperr eingelegten Protestation
... dass weil die schuldigen Marktslesungen nicht eingegangen, die Gewerkschaften aber Geld erfordern, mithin mit Bezahlung der Erträgnissen zurückgehalten werden müssen
... dass die Stadt zu denen Rad- und Hammermeisterischen Gliedern vermög Akkord des 3. Punkt 15.000 bis 20.000 Gulden zuzusetzen schuldig seie, in widrigen andere Vorkehrungen müssten gemacht werden, der Stadt ihr Erträgnis innen zu behalten
... dass sich die H. Ob- und VOrgeher auf den 27. Mai zu St. Gallen einfinden sollen, um aldort wegen der Not des ganzen Werks eine Beratschlagung zu halten
... dass die Stadt Steyr den vermög Vergleich Nr. 75 Lad 8 versprochenen Zutrag von 15.000 bis 20.000 Gulden zur Hauptgewerkschaft nicht prästieren könne
... dass er die völlige Jurisdiction über das Eisenwesen habe, und dass zu Ausgleichung einiger zwischen der alten Eisengesellschaft und Stadt Steyr wegen Schulden Sachen eine Zusammenkunft nötig seie
... dass zu Beilegung der mit denen inneren zwei Gliedern obschwebenden Differenz H. Cosman Man, bei dessen Retour ausn Eisenerz die Sach unterredet, und zum Vergleich bevollmächtiget werden solle
wider die abermal bei Ernsthofen von Ennsegg in Ennsfluss schlagen wollend der Naufahrt verderblichen Fischarch
wegen zu Rekruten abnehmen wollenden Schiffknechten