befiehlt allen Landleuten und Untertanen an der Enns und Donau, der Stadt Steyr das durch ein Hochwasser im Juni auf der Enns und Steyr weggeschwemmte und von ihnen aufgefangene Holz gegen eine festgesetzte Vergütung für die Arbeit wieder auszufolgen
Herzog Albrecht an die Landherren, Ritter, Knechte, Pfleger, Burggrafen, Richter, Mautner u. Amtleute, dass die Bürger von Steyr von der Leistung eines Schadenersatzes befreit seien, wenn sie mit ihren Flössen oder Schiffen auf der Enns oder Donau...
Entscheidung, dass die von Weyer ihr Eisen gegen Steyr führen, hier 5 Tage auf dem Wasser feilhalten u. nur an Bürger verkaufen. Was sie aber nicht verkaufen, können sie tu Steyr hinterlegen oder weiterführen
Entscheidung dahin, dass künftighin die Flößer die Weinstecken von den Verordneten der Stadt Wien beschauen lassen müssen u. wenn die Stecken nicht das festgesetzte Maß haben, die Wiener berechtigt seien, den Preis festzusetzen
... u. fordert die Verwalter der Stadtämter auf bei ihrem Untertanen dahin zu wirken, dass sie den Gottesdienst fleißig besuchen, die Festtage halten etc.