... dass die Hammerschmiedmeister zu Reichraming, Gaflenz, Reifling und Laussa wegen ihres abverlangt wöchentlichen Freigeldes auf andere weg getröstet werden, weil es wegen des rauen Halbmaßeisen Verbot in Eisenerz auf andere richtige Wege kommen...
... dass selber der landesfürstlichen Resolution nichts zuegeben könne, sondern sie derselben nachkommen müssen, den Verkauf ihrer Hammerwerk und Güter betreffend
... wegen Bezahlung der an den Darlehen ausständigen 1.300 Gulden mittelst Abrechnung an der Hammermeister Waaggeld und des Rests mit wöchentlichen 100 Gulden betreffend
... dass selber den von Wolfen Kolthaller, gewester Hammermeister in St. Gallen, übernommenen Zeug anhero liefert, und selben an seinen Übermaßen beim Buch abzuschreiben bittet
... dass jenen, welche die Abfuhr des rauen Halbmaßeisen nicht gesperrt, und ihren geschlagenen Zeug anhero geliefert haben das Waaggeld ausgefolget werden dürfe
... dass die Eisenkompagnie mit der ihnen von Ihro kaiserlichen Majestät versprochenen wöchentlichen Mautabrechnung per 100 Gulden etwas inhalten solle, weil das Geld zu Erbauung der Rechen in der Palau und Reifling von Nöten ist
... wegen mit Hansen Kerzenmändl als Käufer, dann Wolfen Kollenthaller als Verkäufer seines Hammerwerks ohne Beiziehung der Eisengesellschaft gemachten Kontrakt
... was die Land Steirischen und Oberösterreichischen Hammermeister in den Jahren 1614, 1615 und 1616 in Innerberg für raues Halbmaseisen gewogen und wieviel Zentner Frimstahl geliefert haben
... dass selber ihme wegen Überkommung des Schrabacherischen Hammer ein gutes Wort reden solle, samt der Eisengesellschaftsquittung für die von dem Schweinzer für ersagten Hammer erlegte erste Währung per 1.000 Gulden
... womit selber der Andreas Kerzenmandlischen Witwe als Übernehmerin des Hammerwerks den monatlichen Zusatz, auch Waaggeld wie vorhero wollen zukommen lassen
... dass sich die Hammermeister zu St. Gallen und im Landl wider selbe wegen Aufkaufung Natuarlien als Getreide, Schmalz und Käs dann wider die Zufuhr Abhaltung dahin beschweren
... dass er zwei Personen im Land Steyr deputiere, das gewogene rauhe Halbmaßeisen und geschlagenen Zeug auf jeden Hammer wie schon in Österreich beschehen untersuchen zu lassen
... von denen dahin verordneten Herrn Kommissarien von Rad- und Hammermeistern, dann Eisenhandlern Einkommen, deren Radmeistern begehrte Steigerung auf das Roheisen und andere Artikel mehr betreffend