Akt - Meldekartei "ausgeschieden bis 1965"

Signatur

Titel

Meldekartei "ausgeschieden bis 1965"

Datum/Laufzeit

  • ca. 1900 bis 1965 (Anlage)

Erschließungsstufe

Akt

Umfang und Medium

Name des Bestandsbildners

Biographische Angaben

Bestandsgeschichte

Am 1. März 2002 ist eine Meldegesetznovelle in Kraft getreten, wonach für das Meldewesen nicht mehr länger die Polizei sondern der Magistrat zuständig ist. Damit ist die Meldekartei von der Bundespolizeidirektion Steyr an das Magistrat übergeben worden.

Eingrenzung und Inhalt

Durch Abmeldung (Wegzug von Steyr, Tod) vor dem Jahr 1965 ausgeschiedene Meldekarten.

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Nicht zur öffentlichen Benutzung, jedoch sind bei begründetem persönlichem Interesse Meldeauskünfte durch das Archivpersonal möglich.

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerkungen zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Alternative Identifikatoren/Signaturen

EAP

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Sprache(n)

Schrift(en)

Quellen

Bereich Zugang

EAP

Verwandte Themen

Verwandte Personen und Organisationen

Verwandte Genres

Verwandte Orte

Aufbewahrung

  • Aktenschrank: Meldearchiv