Signatur
Titel
Meldekartei "ausgeschieden bis 1965"
Datum/Laufzeit
- ca. 1900 bis 1965 (Anlage)
Erschließungsstufe
Akt
Umfang und Medium
27 ausziehbare Laden mit A5-formatigen Meldekarten
Name des Bestandsbildners
Biographische Angaben
Archiv
Bestandsgeschichte
Am 1. März 2002 ist eine Meldegesetznovelle in Kraft getreten, wonach für das Meldewesen nicht mehr länger die Polizei sondern der Magistrat zuständig ist. Damit ist die Meldekartei von der Bundespolizeidirektion Steyr an das Magistrat übergeben worden.
Eingrenzung und Inhalt
Durch Abmeldung (Wegzug von Steyr, Tod) vor dem Jahr 1965 ausgeschiedene Meldekarten.
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Nicht zur öffentlichen Benutzung, jedoch sind bei begründetem persönlichem Interesse Meldeauskünfte durch das Archivpersonal möglich.