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Action des kayserl. Herrn Stadtrichter Hieronimus Hirschen contra Herrn Michaeln Händl aus Ramingdorf, welcher auch in dem städtischen Burgfried Haus und Grundstück gehabt. In Betreff daß dieser Herr Händl seine Dienstmagd geschwängert, und sich zum Stadtgericht zu stellen geweigert.

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