Berichte

Der Spitalamts Verwalter an den Stadtrichter zu Steyr, dass die Thann- und Fladergutsbesitzer das Brücken- und Standgeld an den Wochenmärkten, aus dem Grunde nicht zu zahlen haben, weil sie die Malefikanten zum Hochgericht zu führen haben (1671)

Es bestehen keine passenden Aufträge für dieses Element.