Herzog Albrecht befiehlt Richter, Rat u. Bürger zu Steyr zu veranlassen, dass die Klöster u. Gotteshäuser die ihnen gehörigen u. im Burgfried Steyr liegenden Häuser u. Güter innerhalb eines Jahres verkaufen, widrigens von diesen alle gebräuchliche Steuer zu nehmen, ist (Wien, Pfintztag vor Weihnachten 1372)