Rapporti

Herzog Albrecht befreit die Bürger von Steyr von der Schadenersatzleistung, wenn sie mit ihren Flößen oder Schiffen auf der Enns oder Donau „auf Grund oder eine Arche“ anfahren, ausgenommen, sie beschädigen eine Mühle (Steyr, St. Thomastag 1381)

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