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Title
Date(s)
- 1947- (Creation)
Level of description
Sub-Series
Extent and medium
1 grüne Schachtel in R15 C1
Name of creator
Administrative history
Repository
Archival history
Rechtliche Basis: Opferfürsorgegesetz von 1947
Scope and content
§ 1 des Opferfürsorgegesetztes (1947):
(1) Als Opfer des Kampfes um ein freies, demokratisches Österreich im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Personen anzusehen, die um ein unabhängiges, demokratisches und seiner geschichtlichen Aufgabe bewußtes Österreich, insbesondere gegen Ideen und Ziele des Nationalsozialismus, mit der Waffe in der Hand gekämpft oder sich rückhaltlos in Wort oder Tat eingesetzt haben und hiefür in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945
a) im Kampfe gefallen sind,
b) hingerichtet worden sind,
c) an den Folgen einer im Kampfe erlittenen Verwundung oder erworbenen Krankheit oder an den Folgen einer Haft oder erlittenen Mißhandlung verstorben sind,
d) an Gesundheitsschädigungen infolge einer der in lit. c angeführten Ursachen leiden oder gelitten haben, wenn durch die Gesundheitsschädigung die Erwerbsfähigkeit nach den Bestimmungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152, auf die Dauer von wenigstens sechs Monaten um mindestens 50 v.H. gemindert ist oder gemindert war, oder
e) nachweisbar aus politischen Gründen mindestens ein Jahr, sofern die Haft mit besonders schweren körperlichen oder seelischen Leiden verbunden war, mindestens sechs Monate, in Haft waren oder eine Freiheitsbeschränkung im Sinne des § 1 Abs. 2 lit. i von mindestens einem Jahr erlitten haben.
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
nur unter Berücksichtigung des Datenschutzes benutzbar, da personenbezogene Akten enthaltend
Conditions governing reproduction
Siehe Tarifordnung für das Stadtarchiv Steyr