Berichte

Ratsbeschluss, dass jene Ratspersonen, welche ohne erhebliche Ursache von der Ratsversammlung wegbleiben, eine Geldstrafe von 1/4 und nach Anständen von 1/2 Thaler in die Büchse zu erlegen haben (1602)

Es bestehen keine passenden Aufträge für dieses Element.